Wirtschaft

Notenbank-Vize muss wegen Bestechung vor Kadi

Heute Redaktion
Teilen

In der Bestechungsaffäre um die Banknotendruckerei (OeBS) hat der zuständige Staatsanwalt seinen Vorhabensbericht fertiggestellt. Er will im Verfahren gegen die Ex-Chefs und Ex-Aufsichsräte der Notenbank-Gelddruckerei etliche Anklagen einbringen - auch gegen den heutigen Vizechef der Notenbank, Wolfgang Duchatczek, so der "Standard".

In der Bestechungsaffäre um die Banknotendruckerei (OeBS) hat der zuständige Staatsanwalt seinen Vorhabensbericht fertiggestellt. Er will im Verfahren gegen die Ex-Chefs und Ex-Aufsichsräte der Notenbank-Gelddruckerei etliche Anklagen einbringen – auch gegen den heutigen Vizechef der Notenbank, Wolfgang Duchatczek, so der "Standard".

Duchatczek ist seit 1998 Aufsichtsratschef der Banknotendruckerei (OeBS), einer Tochter der Nationalbank. Sein Direktoriumsvertrag in der Notenbank läuft im Juli aus und wurde nicht verlängert. Er werde als Nummer elf der Beschuldigtenliste geführt, heißt es im Zeitungsbericht. Ermittelt wurde gegen bis zu 30 Beschuldigte.

Bestechung, Abgabenhinterziehung Beihilfe zur Hinterziehung

Im Kern gehe es um den Vorwurf der Bestechung, Abgabenhinterziehung bzw. Beihilfe dazu sowie angeblich auch in Richtung Amtsmissbrauch. Duchatczek weist alle Vorwürfe zurück, es gilt die Unschuldsvermutung. Duchatczek würde, so der "Standard" weiter, bei einer rechtskräftigen Anklage in der OeNB freigestellt; eine rechtskräftige Verurteilung hätte unter anderem Folgen für seine Pensionsansprüche.

Der Vorwurf der Justiz in der : Die Chefs der OeBS hätten für Aufträge in Syrien und Aserbaidschan "Provisionen" (bis zu 20 Prozent der Auftragssumme) an dortige Notenbanker bezahlt. Diese "von den Entscheidungsträgern geforderten" Gelder seien "in den Angeboten der OeBS einkalkuliert worden" und via "rückdatierter Beraterverträge" aus der Gelddruckerei an vermeintliche Berater "hinausgeschleust" worden, zitiert das Blatt aus Durchsuchungsbefehlen. Die OeNB würde sich in einem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen, um im Fall rechtskräftiger Verurteilungen Schadenersatz zu bekommen.

APA/red.