Niederösterreich

Notfallsanitäter: "OGH sieht uns als niedere Arbeiter"

Ein OGH-Entscheid ärgert das Rettungswesen. Im Fall eines Notfallsanitäters wurde entschieden, dass es sich um eine niedere Arbeitertätigkeit handle.

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Symbolfoto eines Rettungs-Mitglieds.
Symbolfoto eines Rettungs-Mitglieds.
Johanna Schlosser / picturedesk.com

Seit 1990 war ein Mittfünfziger bei der Wiener Berufsrettung als Sanitäter tätig, seit 2003 als Notfallsanitäter im Sinne des Sanitätergesetzes. Für seine Ausbildung hat er 980 Ausbildungsstunden absolviert, verfügt über besondere Qualifikationen und wurde alle zwei Jahre rezertifiziert. Seit 1. Februar 2020 kann er aus medizinischen Gründen nicht mehr als Rettungssanitäter arbeiten.

Er ist nur noch in der Lage, leichte körperliche Arbeiten im Sitzen, Stehen und Gehen zu verrichten. Von der Pensionsversicherungsanstalt fordert er deshalb die Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension. Er hoffte auf Berufsschutz, weil der Beruf einem gelernten Arbeiterberuf oder einem Angestelltenberuf gleichzuhalten sei. Das sah das Gericht aber anders.

Manuelle Arbeiten im Vordergrund

Als Notfallsanitäter verfüge er laut Urteil zwar über besondere Notfallkompetenzen, seine Tätigkeit sei aber nicht mit der des diplomierten Krankenpflegepersonals vergleichbar, entschied der Oberste Gerichtshof. Im Vordergrund stünden manuelle Arbeiten, es handle sich nicht um einen höheren, nichtkaufmännischen Dienst. Damit liege keine Berufsunfähigkeit vor. Eine Tätigkeit beispielsweise als Tagportier wäre ihm möglich.

Die Bürgerinitiative will nun mehr Recht für die Sanitäter. "Die Reform des Sanitätergesetzes ist dringend notwendig. Der Umbau des Berufsbildes in einen richtigen Beruf ist dringend geboten. Es kann nicht mehr akzeptiert werden, dass es sich bei Sanitätern lediglich um eine niedere Arbeitertätigkeit handelt", so die Forderung.

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