Österreich

Notruf: Polizist schlief ein, Polizei kam nicht zu Frau

Heute Redaktion
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Der angeklagte Polizist (r.) mit Anwalt Wolfgang Kleinhappel
Der angeklagte Polizist (r.) mit Anwalt Wolfgang Kleinhappel
Bild: Daniel Schreiner

Wegen Amtsmissbrauches musste heute ein Polizist (54) auf die Anklagebank. Im August hatte eine verängstigte Frau angerufen und um Hilfe gebeten, doch der Beamte schlief ein.

Auf der anderen Seite des Gesetzes, nämlich auf der Anklagebank am St. Pöltner Landesgericht, musste am Montag ein Exekutivbeamter (54) aus NÖ Platz nehmen.

Rückblick: Am 6. August um 4 Uhr früh hatte eine 59-Jährige die Polizei angerufen: "Ein unbekannter Mann hat an meiner Türe geklopft, sitzt jetzt im Stiegenhaus. Bitte kommen Sie, ich habe Angst." Der Polizist wollte dies an seine Kollegen weitergeben (Anm: Der 54-Jährige erwartete nämlich zwei Kollegen in rund einer halben Stunde am Posten) und diese sollten dann bei der Frau vorbeischauen.

Erst Kollegen weckten ihn

Nur: Der 54-Jährige döste weg und wurde erst am Morgen durch Kollegen geweckt. Aufgeflogen ist die Sache nur, weil die Frau um 9 Uhr noch mal anrief und fragte, warum niemand gekommen sei. Weil der diensthabende Polizist (Anm.: ein anderer) kein Notrufprotokoll im System fand, rief er den 54-Jährigen an, der sich indes nach Dienstschluss bereits am Weg in den Urlaub befand.

Der von Anwalt Wolfgang Kleinhappel vertretene Beamte sagte dazu vor Gericht: "Ich habe zu viele 24-Stunden-Dienste gemacht, war einfach überarbeitet. Aber ich ziehe meine Lehre daraus: Wenn es mir nicht so gut geht, gehe ich in Zukunft in den Krankenstand." Laut Staatsanwalt soll der Beamte zudem zwei weisungsgebundene Kollegen aufgefordert haben zu protokollieren, dass sie zur Adresse der Frau gefahren wären, aber keinen Mann dort angetroffen hätten. Der Beschuldigte dementierte jedoch diesen Vorwurf.

"Wer schläft, kann keinen Amtsmissbrauch begehen", meinte Verteidiger Wolfgang Kleinhappel. Der Prozess wurde auf Jänner vertagt, es wird noch ein Polizist und eine weitere Zeugin in den Zeugenstand geladen. Für den Beamten gilt die Unschuldsvermutung. (Lie)