Niederösterreich

"Notsituation" – Leiche muss im Spital gelagert werden 

Ein Bestatter wurde zur Abholung einer Leiche nach Tulln gerufen, erreichte aber niemanden. Schließlich musste die Leiche im Spital gekühlt werden.

Erich Wessely
Das Spital in Tulln; Bestatter Jörg Bauer
Das Spital in Tulln; Bestatter Jörg Bauer
Daniel Schaler, lichtblick.rip

„Eine Leiche kommt mitunter raus aus dem Spital, aber nicht rein“, schüttelt Jörg Bauer, Geschäftsführer der Bestattung Lichtblick mit Sitz in St. Christophen (St. Pölten-Land) den Kopf.

Samstagabend (19. August) war der Bestatter nach Tulln gerufen worden, um die Leiche einer alten Frau aus einer Wohnung abzuholen. „Dann fingen die Probleme an – seitens der Gemeine fühlte sich niemand zuständig“, so Bauer, „und der Gemeindearzt für die Todesfeststellung war auf Urlaub“.

"Als vorübergehende Kühlmöglichkeit"

In „dieser absoluten Notsituation“ rief Bauer den örtlichen Bestatter an, der ihn schließlich ans Universitätsklinikum verwies: „Als vorübergehende Kühlmöglichkeit für die Verstorbene, bis die Beschau durchgeführt werden kann, haben wir ihn an das Tullner Krankenhaus verwiesen. Für Fremdbestattungen ist es üblich dort einzustellen. Unsere Kühlung ist nicht öffentlich und wäre in diesem Fall der Familie teurer gekommen, da wir extra Personal für die Einstellung in die Kühlung zur Verfügung stellen müssten“, so die Firma zu „Heute“.

„Wir haben die Lagerung übernommen, als letzten Ausweg“, sagt hingegen eine Sprecherin der NÖ Landesgesundheitsagentur. Ein Spitalssprecher betont: „An sich ist die Zwischenlagerung nicht üblich, wenngleich sehr selten.“

Stadtarzt kam ins Spital

Laut der Stadt Tulln wäre eine Aufbewahrung des Leichnams bei der örtlichen Bestattung möglich gewesen, „dies hätte jedoch Kosten verursacht“, auch der Stadtarzt sei letztlich im Klinikum für die Totenbeschau noch erschienen.

"Das sind Zustände"

Laut Bauer putze sich die Stadtgemeinde ab: „Sie hat gar keine eigenen Kühlmöglichkeiten. Das sind Zustände, wie ich sie nicht einmal von der kleinsten Dorfgemeinde kenne.“ Er meldete den Fall auch der Innung.

Eine gesetzliche Verpflichtung für Leichenlagerungen gibt es für Spitäler übrigens nicht, das Tullner Spital unterstütze aber „im Bedarfsfall“.

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