Wirtschaft

Autos ab 1. September bis zu 2.600 Euro teurer

Neue Regierung, alte Leier – mit 1. September werden Autofahrer einmal mehr teils kräftig zur Kasse gebeten.

Heute Redaktion
Teilen

Hintergrund: Ab nächstem Monat dürfen in der EU nur noch Pkw verkauft werden, die nach dem realitätsnäheren Abgastest WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) zertifiziert wurden. Das hätte die CO2-abhängige Öko-Steuer NoVA alias Normverbrauchsabgabe explodieren lassen.

Zurückzuführen dürften die Erhöhungen bei den CO2-Werten auf wesentlich strengere Anforderungen und geringere Testtoleranzen (im Hinblick auf Temperatur, Rollwiderstand usw.) im neuen Messverfahren sein.

Österreichische Lösung

Deshalb die österreichische Lösung: Bis Ende 2019 gilt ein eigene Rückrechenformel, die den alten Werten ganz nahe kommen und nur zu einem geringen NoVA-Anstieg hätte führen sollen.

Tut sie nicht, wie nach dem ÖAMTC auch die Autoimporteure feststellen mussten. Fazit: "Die NoVA für Pkw steigt bereits ab dem kommenden Monat erheblich", warnt Verbandssprecher Günther Kerle. Tatsächlich könnte das Plus (siehe Tabelle) richtig ins Geld gehen.

Picture

„Obwohl wir diese Problematik seit Monaten mit den betreffenden Ministerien besprechen, ist es bis dato nicht gelungen, bereits ab September zu einer aufkommensneutralen Lösung zu gelangen", erklärte Kerle. Dies liege auch daran, dass viele Details zum neuen Messzyklus und insbesondere zur Rückrechnung erst spät kommuniziert wurden.

Was Kunden beim Autokauf beachten sollten:

Die NoVA ist beim Kauf eines neuen Pkw zu bezahlen. Da der Umstieg von gemessenen auf berechnete NEFZ-Werte für jedes Modell zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt erfolgt, kann sich der Preis, der ursprünglich ausgehandelt wurde, ändern. Hier gilt es für Autokäufer, genau hinzusehen. Hier wichtigsten Tipps des ÖAMTC:

* Erhöht sich der Preis zwischen Angebotslegung und Unterzeichnung des Kaufvertrags, ist nichts weiter zu tun, da man durch ein Angebot nicht gebunden ist. Man kann also frei entscheiden, ob man den höheren Preis bezahlen möchte oder nicht.

* Preiserhöhungen nach Vertragsunterzeichnung sind ohne detaillierte Vereinbarung im Kaufvertrag unzulässig. Sie müssen nicht akzeptiert werden bzw. berechtigen zur Vertragsauflösung.

* Aufgrund der verpflichtenden Einführung des neuen Messverfahrens WLTP locken Händler derzeit auch mit besonderen Angeboten für Tageszulassungen oder Neufahrzeuge, die noch vor dem 1. September 2018 zugelassen werden müssen. Allerdings entsprechen diese Modelle in der Regel noch nicht der aktuell strengsten Abgasnorm Euro 6d-TEMP. Diese ist erst ab 1. September 2019 für Erstzulassungen verpflichtend. Derzeit gibt es nur wenige Euro 6d-TEMP-Modelle im Handel.

* Firmenautos mit Privatnutzung: Wenn zur Wahrung der Sachbezugsgrenze der niedrigere CO2-Wert notwendig ist, sollte dies als wesentliche Eigenschaft des Fahrzeugs im Kaufvertrag festgehalten werden – eventuell sogar unter Angabe der Begründung. Entspricht der Emissionswert des gelieferten Fahrzeugs nicht dem versprochenen Wert, berechtigt dies zur Wandlung des Vertrags.

Die Bilder des Tages

1/63
Gehe zur Galerie
    <strong>25.04.2024: Kein Auto, kein Haus – so lebt René Benko.</strong> Erstmals seit der Signa-Pleite zeigte sich Unternehmer René Benko der Öffentlichkeit. Der Tiroler erschien am Mittwoch in Innsbruck vor Gericht. <a data-li-document-ref="120033251" href="https://www.heute.at/s/kein-auto-kein-haus-so-lebt-rene-benko-120033251">Die Details &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120033229" href="https://www.heute.at/s/jetzt-droht-beliebtem-lebensmittel-das-bittere-aus-120033229"></a>
    25.04.2024: Kein Auto, kein Haus – so lebt René Benko. Erstmals seit der Signa-Pleite zeigte sich Unternehmer René Benko der Öffentlichkeit. Der Tiroler erschien am Mittwoch in Innsbruck vor Gericht. Die Details >>>
    EXPA / APA / picturedesk.com