Österreich

NS-Prozess: 24 Monate Haft für Franz Radl

Heute Redaktion
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Die Urteile beim Prozess gegen zehn Männer wegen NS-Wiederbetätigung sind im Grazer Straflandesgericht gefallen: Fünf Angeklagte, darunter auch Haupttäter Franz Radl, wurden schuldig gesprochen und bekamen zum Teil bedingte Haftstrafen aufgebrummt. Radl soll acht Monate ins Gefängnis, er erhielt außerdem 16 Monate bedingt.

Radl als Hauptangeklagter wurde von den Geschworenen für schuldig befunden, Flugblätter verteilt und zwei Websites für Holocaust-Leugner Gerd Honsik mit einschlägigem Material betreut zu haben. Außerdem wurden bei ihm Aufkleber in größerer Stückzahl gefunden, die gegen das Gesetz verstoßen haben. Freisprüche bekam er wegen des Vorwurfs der Verteilung der Aufkleber und wegen einer CD für Volksschulkinder.

Radl sagte, er habe eigentlich einen längeren Vortrag geplant gehabt, aber "es gibt keine Beweise, daher verzichte ich auf längere Ausführungen." Der Staatsanwalt habe ein "rhetorisches Feuerwerk" vorgetragen, das mit "Schall und Rauch" verpufft sei. "La commedia e finita", meinte Radl. Er bitte nicht um ein mildes Urteil, weil er unschuldig sei. "Wenn Sie mich aber wegen meiner Gesinnung für schuldig halten, dann geben Sie mir lebenslang".

24 Monate Haft für Haupttäter Radl

Drei anderen verurteilten Angeklagten wurden vor allem die Vorfälle beim Public Viewing zur WM 2010 zum Verhängnis. Der fünfte verurteilte Beschuldigte hatte in Internet Foren-Einträge geschrieben, die gegen das Verbotsgesetz verstießen. Radl bekam 24 Monate Haft, wobei 16 bedingt nachgesehen werden. Die vier anderen Männer fassten Haftstrafen zwischen drei und zwölf Monaten aus, wobei alle bedingt ausgesprochen wurden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die verurteilten Männer baten um Bedenkzeit oder kündigten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Radl meinte zu den Geschworenen: "Ich verzeihe Ihnen, aber ich werde alle Rechtsmittel ausschöpfen." Auch Staatsanwalt Johannes Winklhofer kündigte bei fast allen Urteilen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die anderen fünf Angeklagten wurden freigesprochen.

Alle Angeklagten bekannten sich nicht schuldig

Alle zehn Angeklagten baten in ihren Schlussworten um Freisprüche und bekannten sich der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nicht schuldig. Manche schoben ihre einschlägigen Sprüche, Gesänge und Pickerl-Aktionen auf jugendliche Dummheit, andere wiederum wollten nicht gewusst haben, dass es sich dabei um Wiederbetätigung gehandelt haben könnte.

"Die Zeiten der Rebellion sind vorbei. Ich bin nun zu Hause ausgezogen und wohne mit meiner Freundin zusammen. Ich will eine Familie gründen und Haus bauen", zeigte sich einer von ihnen bieder. Er habe bisher immer seine Taten wie etwa Körperverletzung gestanden, aber hier könne er nichts gestehen, "weil ich nichts getan habe." Ein weiterer in der Reihe der Angeklagten meinte: "Ich habe mich in meinem ganzen Leben noch nie nationalsozialistisch betätigt." Er will das "Unrecht" seiner Taten nicht erkannt haben.