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NSU-Prozess: Beate Zschäpe voll schuldfähig

Die Angeklagte im deutschen NSU-Prozess, Beate Zschäpe, ist voll schuldfähig. Das ergab das psychologische Gutachten des Gericht.

Heute Redaktion
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Bild: Matthias Schrader (AP)

Beate Zschäpe, Hauptangeklagte und einzige Überlebende der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), ist voll schuldfähig. Laut psychologischem Gutachten liegen keine Voraussetzungen für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vor.

Sollte die Rechtsterroristin im Sinne der Anklage schuldig gesprochen werden, seien die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung Zschäpes nach Absitzen der Haftstrafe gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass sie ihr Verhalten ändern würde. Vielmehr würde sie an ihrer rechtsextremen Weltanschauung festhalten und auch nach dem Absitzen einer Haftstrafe weiter nach dieser handeln.

Nicht "fremdbestimmt"

Seiner Einschätzung nach neigt Zschäpe dazu, Verantwortung abzuschieben und eigenes Verhalten zu verharmlosen. Gleichzeitig verfüge sie über ein "gesundes Selbstbewusstsein". Zschäpes Behauptung, sie sei ein Opfer der beiden toten NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos und von diesen fremdbestimmt gewesen, sieht der Psychologe als falsch an. Vielmehr erscheine Zschäpe als "selbstbewusst, autark, stolz, unbeugsam".

Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt. Das Motiv für fast alle Taten war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Rassenhass.