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NSU-Prozess: Zschäpe für Staatsanwalt "Mittäterin"

Heute Redaktion
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Die Angeklagte Beate Zschäpe (M.) beim NSU-Prozess am 19. Juli.
Die Angeklagte Beate Zschäpe (M.) beim NSU-Prozess am 19. Juli.
Bild: Epa/Sebastian Widmann

Der Staatsanwalt fordert eine Verurteilung von Beate Zschäpe als Mittäterin an allen Verbrechen des rechtsradikalen "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU).

Beate Zschäpe ist die einzige Überlebende der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU). Die Staatsanwaltschaft will ihre Verurteilung als Mitgründerin und Mitglied einer terroristischen Vereinigung.

Als Mittäterin habe sie gemeinsam mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen türkischer oder griechischer Herkunft ermordet, einen tödlichen Anschlag auf Polizeibeamte sowie einen Bombenanschlag auf das Geschäft einer iranischen Familie in Köln verübt und ebenfalls in Köln eine Nagelbombe mit großer Sprengkraft zur Explosion gebracht.

Die Anklage argumentiert, Zschäpe sei entgegen ihrer eigenen Aussage gleichberechtigtes Mitglied des NSU und in die Logistik der Taten arbeitsteilig eingebunden gewesen. "Die Täter, Hoher Senat, waren Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe", sagte der Staatsanwalt.

(red)

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