Wirtschaft

Nun auch Ermittlungen gegen Raiffeisen-Manager

Heute Redaktion
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In der Causa Buwog wird nun auch gegen Verantwortliche der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich (RLB OÖ) ermittelt. Wieder einmal taucht der Name des Lobbyisten Peter Hochegger auf. Von dessen Millionen-Provision im Zuge des Buwog-Verkaufes soll die Hälfte direkt von der RLB OÖ gekommen sein.

Die Ermittlungen bestätigte der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Staatsanwalt Martin Ulrich, im Ö1-Morgenjournal am Dienstag. Die RLB OÖ weist alle Vorwürfe zurück, sie habe sich an Zahlungen rund um Hochegger beteiligt. Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics hat zuletzt in einem profil-Interview erklärt, dass von den fast zehn Millionen Euro für Hochegger die Hälfte indirekt von der RLB OÖ gekommen sei.

Bank: "Brauchen Hochegger-Angebot nicht"

Ein Sprecher der RLB OÖ entgegnete dem Ö1-Bericht, Hochegger habe zwar ein Angebot gelegt, aber die Bank habe gesagt, "das brauchen wir nicht". Hochegger sprach bereits bei seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft von einer Einbeziehung der RLB OÖ: Es habe nach der Buwog-Vergabe Gespräche gegeben, wie nun die Provisionszahlung abgewickelt werden sollte.

Buwog-Causa: Untreue und Amtsmissbrauch

In der Causa Buwog ermittelt die Staatsanwaltschaft zum Verdacht auf Untreue und Amtsmissbrauch. Es geht um Provisionszahlungen von fast zehn Millionen Euro, die im Zuge der Buwog-Privatisierung 2003/04 vom erfolgreichen Bieter Immofinanz an Hochegger gezahlt wurden.

Beschuldigt sind einerseits Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser, Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Peter Hochegger. Die Immofinanz zahlte gegen Scheinrechnungen fast zehn Millionen Euro an Hochegger, der Großteil des Geldes wurde von Meischberger nach Liechtenstein auf drei Konten transferiert.

Grasser und Plech weisen den Verdacht zurück, sie hätten ebenfalls von der Provision profitiert. Auch gegen Petrikovics sowie gegen Verantwortliche der RLB OÖ wird von der Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.