Österreich
Nun doch Berufsverbot für Abtreibungsärztin
Jene Wiener Abtreibungsärztin, in deren Ordination es laut der Patientenanwältin Sigrid Pilz zu zahlreichen schweren Komplikationen gekommen ist, darf vorläufig ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Nun stellte sich heraus: Die Ärztin brachte eine ihrer Patientinnen wegen Pamikattacken ins Spital, doch dort stellte man fest, dass sie eine durchstoßene Gebärmutter hatte. Der Ärztin war das laut Krankenhaus offenbar nicht einmal aufgefallen.
"Die Magistratsabteilung 40 hat aufgrund der Anzeige eines Krankenhauses an die Staatsanwaltschaft, auf der Basis von Paragraf 62 des Ärztegesetzes ein temporäres Berufsverbot verhängt", teilte die Magistratsabteilung Freitagnachmittag mit. Anfang der kommenden Woche soll dann in den Ordinationsräumlichkeiten eine Nachschau wegen der hygienischen Verhältnisse (Paragraf 56 des Ärztegesetzes) erfolgen.
Mindestens 16 Betroffene
trotzdem durfte die Ärztin, gegen die so schwere Vorwürfe erhoben wurden, noch eine Zeit lang weiterarbeiten. Die Wiener Staatsanwaltschaft hatte nämlich noch kein Verfahren gegen die Wiener Allgemeinmedizinerin eingeleitet. Die erwartete Strafanzeige wurde aber am Freitag erstattet. Dies teilten die Patientenanwältin der Stadt Wien, Sigrid Pilz und auch die Magistratsabteilung 40 mit.
Paragraf 62 des Ärztegesetzes von 1998 ermögliche damit die vorläufige Untersagung der Berufsausübung, sobald ein Strafverfahren wegen grober Verfehlungen bei Ausübung des ärztlichen Berufes eingeleitet worden ist und Gefahr im Verzug vorliege.
"Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung"
Das Spital, das jene Frau behandelt hat, die am 11. Juni bei der Ärztin eine Interruption durchführen hat lassen und bei der die Gebärmutter perforiert wurde, hat die Anzeige erstattet. Sie lautete auf "Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung".
Ärztin glaubte an Panikattacke, Spital stellte fest: Gebärmutter durchstoßen
Den Ausschlag gab schließlich die Anzeige jenes Wiener Krankenhauses, in dem eine Patientin der Wiener Abtreibungsärztin wegen einer schweren Komplikation behandelt werden musste. Die Ärztin hätte am 11. Juni mit der Patientin die gynäkologische Abteilung des Krankenhauses aufgesucht. Die Allgemeinmedizinerin hätte angegeben, dass die Frau, an der eine Interruption durchgeführt worden war "unter akuten Panikattacken leide". "Nach umgehender fachärztlicher Untersuchung wurde Frau (Name unkenntlich gemacht, Anm.) mit Verdacht auf Gebärmutterperforation sofort stationär aufgenommen und noch in derselben Nacht notoperiert. Der postoperative Genesungsverlauf gestaltete sich glücklicherweise unkompliziert. (...) Aus unserer Sicht erscheint in diesem Fall insbesondere bedenklich, dass die schädigende Komplikation, die auch bei Durchführung lege artis - selten aber doch - auftreten kann, von Frau Dr. (Name unkenntlich, Anm.) offenbar gar nicht erkannt worden sein dürfte." Die Patientin konnte am sechsten Tag nach der Notoperation beschwerdefrei nach Hause entlassen werden.
Das Berufsverbot gilt nur für die Dauer des Strafverfahrens und muss danach wieder aufgehoben werden, egal wie das Verfahren ausgegangen ist. Ein permanentes Berufsverbot könnte nur die Österreichische Ärztekammer aussprechen.
In der Ordination der Ärztin werden vornehmlich Schwangerschaftsabbrüche durch Gynäkologen durchgeführt, die die Allgemeinmedizinierin damit betraut. Sie selbst macht nur die Narkosen. Bei deren Durchführung ist es - so die Patientenanwältin - zu vermehrten schweren Komplikationen gekommen ist.
"Fachlich eine Katastrophe"
Der Kammeramtsdirektor der Wiener Ärztekammer, Thomas Holzgruber, zu dem Fall: "Wir waren mehrfach gemeinsam mit der Magistratsabteilung 40 in der Ordination. Die Praxis wurde auch mehrfach geschlossen. Die Ärztin hat die erteilten Auflagen wegen hygienischer Mängel erfüllt. Daraufhin wurde wieder aufgesperrt.
Die Ärztin ist in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder mit Affären in die Öffentlichkeit gelangt. Sie hätte viel geleistet, doch, so ein Wiener Gynäkologe: "Fachlich ist das eine Katastrophe."
Einer der Gynäkologen legte Berufsberechtigung zurück
Es läuft gegen die Medizinerin ein Verfahren wegen Aberkennung der Berufsberechtigung. Einer der Gynäkologen hat seine Berufsberechtigung zurückgelegt. Beim Patientenanwalt der Wiener Ärztekammer, Franz Bittner, lägen zwei Beschwerden, die gerade begutachtet würden. Man nehme die Angelegenheit sehr ernst.