Bis Ende 2024

Nun fix! Strompreisbremse wird verlängert und halbiert

Die Bundesregierung hat im Ministerrat die nächsten Schritte zur Verlängerung von Stromkostenbremse und Zufallsgewinnabschöpfung beschlossen.

Andre Wilding
Nun fix! Strompreisbremse wird verlängert und halbiert
Die Stromkostenbremse wird fortgesetzt.
Daniel Scharinger / picturedesk.com (Symbolbild)

Der Ministerrat hat am Mittwoch die Verlängerung der Stromkostenbremse sowie der Zufallsgewinnabschöpfung beschlossen. Beide Maßnahmen gelten nun bis Ende 2024. Gleichzeitig werden sie jedoch an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst, teilte das Kanzleramt mit.

So sinkt bei der Stromkostenbremse die Obergrenze für den Energiepreis, bis zu dem die Bremse wirkt, auf maximal 25 Cent pro Kilowattstunde. Dies dient als Anreiz für Stromanbieter, die Preise zu senken. Mit der Absenkung von 40 auf 25 Cent folgt die Bundesregierung auch der Empfehlung der Wirtschaftswissenschaft und sorgt für mehr Wettbewerb. Gleichzeitig wird die inflationsdämpfende Wirkung dieser Maßnahme fortgesetzt.

Die Verlängerung der Abschöpfung der Zufallsgewinne bringt eine umfassendere und einfachere Anrechnung von Investitionen in Erneuerbare Energien. Künftig können 75 Prozent der Investitionskosten angerechnet werden – und das für heuer oder in den nächsten drei Jahren getätigte Investitionen.

Die entsprechende Verordnung für die Änderung der Stromkostenbremse wird in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen. Die Änderungen in den beiden Energiekrisenbeitragsgesetzen für fossile Energieträger und Strom sollen nächste Woche im Nationalrats-Plenum mittels Initiativantrag eingebracht werden.

"Gezielt gegensteuern"

"Der russische Angriffskrieg und Lieferengpässe haben zu lange nicht dagewesenen Teuerungsraten in Europa geführt. Wir werden hier in Österreich weiter gezielt gegensteuern. Mit der Stromkostenbremse helfen wir einfach und schnell. Sie wurde im Vorjahr eingeführt und wird jetzt – nach einer leichten Entspannung der Preissituation – adaptiert. Haushalte sollen sich einen Grundbedarf an Strom leisten können, deshalb wird dafür ein begünstigter Tarif verrechnet. Gleichzeitig wirkt die Preisbremse auch inflationsdämpfend. Darüber hinaus wird die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Energiekonzernen verlängert. Aber auch hier werden notwendige Anpassungen vorgenommen, um Unternehmen, die in Erneuerbare Energien investieren, noch stärker zu begünstigen", so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Und Finanzminister Magnus Brunner ergänzt: "Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat zu einem nie dagewesenen Energiepreisschock geführt. Die gezielten Preis- bzw. Kostensenkungsmaßnahmen beim Strom sowie strukturelle Entlastungen wie die Abschaffung der kalten Progression und die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen sorgen trotz aller Herausforderungen dafür, dass das Leben für die Menschen leistbar bleibt. Gleichzeitig haben wir mit der Gewinnabschöpfung dafür gesorgt, dass auch von Strom-, Öl- und Gasfirmen ein fairer Beitrag geleistet wird. Deshalb haben wir uns nun entschlossen, die Maßnahmen zu verlängern bzw. anzupassen."

So funktioniert die verlängerte Stromkostenbremse

So wie bisher werden pro Haushalts-Zählpunkt maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert, dies sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskundinnen und Kunden. Der Energiepreis wird dadurch für den Grundverbrauch mit 10 Cent pro Kilowattstunde netto verrechnet. Die Bezuschussung beträgt ab 1. Juli maximal 15 Cent pro Kilowattstunde und wird automatisch von der Stromrechnung abgezogen.

Das bedeutet: Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die 20 Cent netto pro Kilowattstunde als Energiepreis vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, werden ab 1. Juli für die festgelegten 2900 kWh jeweils 10 Cent pro Kilowattstunde abgezogen. Wer 25 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 15 Cent. Bei 30 Cent sind es ebenfalls 15 Cent. Die gesenkte Obergrenze soll als Anreiz für die Stromanbieter dienen, die Preise zu senken und den Wettbewerb bei Endkundentarifen ankurbeln.

Größere und einkommensschwache Haushalte erhalten weiterhin Unterstützung: Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, bekommen einen Zuschuss in Höhe von 52,50 € pro Person. Für einkommensschwache Haushalte entfallen zusätzlich 75 % der Netzkosten. Das sind bis zu 100 € weitere Entlastung und betrifft rund 300.000 Personen.

Abschöpfung von Zufallsgewinnen

Neben der Stromkostenbremse wird auch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Energiekonzernen bis Ende des Jahres verlängert. Damit soll weiterhin verhindert werden, dass Unternehmen durch die massiven Preisschwankungen, die vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine getrieben sind, ungerechtfertigte Zufallsgewinne erwirtschaften.

Das gilt für fossile Unternehmen (Öl, Gas, Kohle) wie für Produzenten erneuerbarer Energien. Gleichzeitig werden aber auch hier notwendige Anpassungen vorgenommen, um den Ausbau von grüner Stromproduktion weiter zu stärken. Denn klar ist: Gerade der derzeit im Rekord Tempo voranschreitende Erneuerbaren-Ausbau bringt uns mittel- und langfristig verlässlich niedrige Strompreise.

Daher werden bei der Abschöpfung der Zufallsgewinne die Begünstigungen für Investitionen in Erneuerbare massiv erweitert. Wer nachweislich heuer oder in den nächsten drei Jahren in den Ausbau von Erneuerbaren Energien investiert, kann 75 % der Kosten absetzen, bisher waren es 50 % und es wurden nur spätestens im laufenden Jahr begonnene Investitionen berücksichtigt. Darüber hinaus wird der Absetzbetrag pro Megawattstunde verkauften Stroms für jene Unternehmen, die höhere Investitionen tätigen, verdoppelt.

Bei der Zufallsgewinnsteuer für fossile Konzerne kommt es durch eine Anpassung der Bemessungsgrundlage zu einer Verschärfung. Zukünftig wird bereits jeder Gewinn, der mehr als 5 % über dem Durchschnitt der Jahre 2018 – 2021 liegt, mit 40 % zusätzlich zur KöSt und allen anderen Abgaben besteuert.

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