Politik

Nun geht?s Top-Verdienern an den Kragen

Heute Redaktion
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Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 wird die Solidarabgabe sehr gut Verdienender für unbefristet erklärt. Eigentlich war der (gestaffelte) erhöhte Steuerbeitrag beim 13. und 14. Gehalt bis 2016 befristet gewesen. Aus diesem Posten erwartet man sich 75 Millionen Euro jährlich.

Neben den - wurden am Donnerstag weitere steuerliche Änderungen bekannt. Dass bloß eine Begutachtungsfrist von zwei Wochen vorgesehen ist, stört wiederum die NEOS. Das mache jede ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema unmöglich, findet Bereichssprecher Rainer Hable. Er beantragt nun im Nationalrat, dass Begutachtungen grundsätzlich mindestens vier Wochen dauern sollen.

 

Einschränkungen gibt es beim Gewinnfreibetrag. Diese Investitionsbegünstigung soll nur noch beim Erwerb von körperlichen Wirtschaftsgütern zur Anwendung kommen und damit nicht mehr bei Wertpapieren. Diese Neuregelung gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni enden. der freiheitliche Finanzsprecher Hubert Fuchs beklagt, dass damit der Mittelstand mehr belastet werde als die Großkonzerne, seien die für diese vorgesehenen Einschränkungen bei der Gruppenbesteuerung doch vergleichsweise gering.


Eingeschränkt wird die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern, die bisher unbeschränkt gilt. Nunmehr können diese nur noch bis zu einer Summe von einer halben Million als Betriebskosten abgesetzt werden können. Die Mehreinnahme für das Budget wird mit 60 Millionen bewertet.

Ein Aus droht den sogenannten "Golden Handshakes", die Arbeitnehmer zum Abschied aus einem Betrieb motivieren sollen. Ihre steuerliche Begünstigung fällt. Freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen, sollen mit dem vollen Tarifsteuersatz besteuert werden, wenn sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate oder das Dreifache der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung übersteigen.

Unerfreuliche Nachrichten bringt das Abgabenänderungsgesetz auch für GmbH-Gründer. Die erst vergangenen Juli vollzogene Senkung des Mindeststammkapitals von 35.000 Euro auf 10.000 Euro wird revidiert. Heuer soll das 85 Millionen bringen, kommendes Jahr 95 Millionen. Für danach sinken die Einnahmenschätzungen bis hinunter auf 45 Millionen 2017. Kleine Erleichterung: Zunächst muss vom Gründer nur ein Betrag von 5.000 Euro in bar aufgebracht werden.

Zu einer Änderung kommt es auch im Glücksspielgesetz. Poker fällt - wie beispielsweise Roulette oder Black Jack - künftig voll unter das Regime des Glücksspielgesetzes. Bis zu drei Konzessionen für je einen Pokersalon könnten erteilt werden. Ursprünglich war nur eine Pokerlizenz geplant gewesen.

 Eine Steuer fällt mit dem Abgabenänderungsgesetz, und zwar die Gesellschaftssteuer. Allerdings heißt es darauf noch eine Zeit warten, nämlich bis Anfang 2016.

Gute Einnahmen verspricht sich das Finanzministerium aus der Neugestaltung der Bankenabgabe. Bei dieser wird künftig ausschließlich die Bilanzsumme als Bemessungsgrundlage herangezogen (nicht mehr auch Derivate). Der Sonderbeitrag zu dieser "Stabilitätsabgabe" bleibt zwar bis 2017 befristet, wird aber von 25 Prozent auf 45 Prozent angehoben. Gesamt erhofft man sich Mehreinnahmen von 90 Millionen unter diesem Posten.

Umgestaltet wird die Gruppenbesteuerung. Künftig sollen nur noch ausländische Körperschaften als "Gruppenmitglieder" anerkannt werden können, wenn sie in einem Staat ansässig sind, mit dem Österreich umfassende Amtshilfe vereinbart hat. Verluste dieser Gruppenmitglieder werden ab Jänner 2015 nur noch im Ausmaß von 75 Prozent der inländischen Gewinne berücksichtigt werden können. Derzeit ist dies noch in voller Höhe möglich.



 

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