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Nur 19 Grad im Büro: Diese Regeln gelten in Deutschland

Ab Donnerstag gelten neue Energiespar-Regeln in Deutschland. So dürfen Büros nur noch auf 19 Grad beheizt werden.

Heute Redaktion
Wirtschaftsminister Robert Habeck hat zur Vermeidung von Gasengpässen eine Reihe von Energiesparmaßnahmen angeordnet.
Wirtschaftsminister Robert Habeck hat zur Vermeidung von Gasengpässen eine Reihe von Energiesparmaßnahmen angeordnet.
Soeren Stache / dpa / picturedesk.com, iStock

In Deutschland sind mit 1. September staatliche Vorgaben zum Energiesparen in Kraft getreten. Diese sollen dafür sorgen, die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen zu beenden.

"Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus", sagt Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Zusammen mit weiteren Vorgaben, die ab 1. Oktober in Kraft treten, soll der Gasverbrauch ungefähr im Umfang von zwei bis zweieinhalb Prozent gesenkt werden.

Nur noch 12 Grad bei körperlich schwerer Arbeit

In öffentlichen Gebäuden dürfen die Temperaturen nur noch 19 Grad erreichen. Dort wo körperlich leichte Tätigkeiten nicht im Sitzen, sondern "überwiegend im Stehen oder Gehen" erledigt werden, soll die Temperatur maximal 18 Grad betragen. Bei mittelschweren Tätigkeiten müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit 16 Grad begnügen, bei körperlich schwerer Arbeit sogar mit 12 Grad.

Ausgenommen sind Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen. Durchgangsbereiche wie Flure und Foyers werden gar nicht mehr beheizt, sofern das nicht aus Sicherheitsgründen notwendig ist.

Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden. Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

Private Pools bleiben kalt

In beheizten Geschäften ist es von an an verboten, die Türen geöffnet zu halten. Außerdem soll bei der Beleuchtung gespart werden. Dient sie nur ästhetischen oder repräsentativen Zwecken, soll darauf verzichtet werden. Reklamen und Werbetafeln sollen maximal für sechs Stunden vom Nachmittag (16 Uhr) bis in den Abend (22 Uhr) beleuchtet sein. Und auch für die Haushalte gibt es Vorgaben: So dürfen private Pools nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich dazu verpflichtet, diesen Winter 15 Prozent Energie zu sparen. Wie ist jedem Land selbst überlassen. In Österreich fehlt ein noch ein Plan.

Das Klimaministerium plant ab September eine Energiesparkampagne. Darin werden praktische Tipps für die Bevölkerung präsentiert, wie etwa die Reduktion der Raumtemperatur um ein bis zwei Grad, das Wasser abzudrehen, wenn es nicht gebraucht wird, oder das Backrohr seltener zu verwenden, "Heute" berichtete.

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