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Nur 2.500 Euro Pension für den Papst

Heute Redaktion
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Bild: Martin Schutt (dpa)

Nach dem Ende seines Pontifikats wird Papst Benedikt XVI. laut italienischen Medien eine Pension von 2.500 Euro im Monat beziehen. Joseph Ratzinger wird nach seinem Rücktritt am 28. Februar sehr wahrscheinlich zum emeritierten Bischof von Rom werden.

Nach dem Ende seines Pontifikats wird Papst Benedikt XVI. laut italienischen Medien eine Pension von 2.500 Euro im Monat beziehen, was der Vatikan umgehend dementierte. Joseph Ratzinger wird aber nach seinem Rücktritt am 28. Februar sehr wahrscheinlich zum emeritierten Bischof von Rom werden.

Er dürfte daher die Pension eines Bischofs und nicht die eines Kardinals beziehen, die etwa 5.000 Euro ausmachen würde, berichtete die Turiner Tageszeitung "La Stampa". Nicht ausgeschlossen sei jedoch, dass Ratzingers Nachfolger ihn wieder zum Kardinal ernennen werde, so das Blatt.

Benedikt XVI. wird am 28. Februar um 20 Uhr seine Wohnung im Apostolischen Palast verlassen müssen, in dem er seit April 2005 lebt. Danach wird er in die päpstliche Residenz nach Castel Gandolfo, 30 Kilometer südlich von Rom, umziehen und dann im Frauenkloster "Mater Ecclesiae" im Vatikan leben.

Ratzinger werde weiterhin mit seinem Privatsekretär Georg Gänswein und den Schwestern der katholischen Laienvereinigung "Memores Domini" zusammenwohnen, die schon bisher den Haushalt Benedikts im Apostolischen Palast betreuten. Der Papst wird auch nach seinem Rücktritt den Namen Benedikt XVI. behalten.

Vatikan will von 2.500 Euro nichts wissen

Der Vatikan hat die Berichte dementiert, dass Papst Benedikt XVI. künftig eine Pension von 2.500 Euro erhalte. Diese Nachricht beruhe auf der Vermutung, Benedikt werde als ehemaliger Bischof von Rom anderen italienischen Bischöfen gleichgestellt. Dies habe mit der Situation des Papstes "nicht das Geringste zu tun", sagte der stellvertretende Vatikansprecher Ciro Benedettini am Montag laut "Kathpress".

"Es gibt keinen Zweifel, dass der Vatikan sich um den Papst kümmert", betonte Benedettini. In welcher Form jedoch der Unterhalt gewährt werde, sei neben vielen anderen Einzelfragen noch zu klären. Fest stehe, dass Benedikt XVI. eine Versorgung erhalten werde. In dieser präzedenzlosen Situation gebe es aber "keine Grundlage, auf die man sich stützen kann".