Die Dublin-III-Verordnung soll sicherstellen, dass jeder Antrag auf internationalen Schutz vom zuständigen Mitgliedstaat rasch bearbeitet werden kann. Reisen Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in der EU weiter und stellen dann in Österreich erneut einen Asylantrag, können sie demnach ins Erstaufnahmeland zurückgeschickt werden. Ein Praxis-Check:
Stellt sich im Dublin-Verfahren heraus, dass ein anderes EU-Land für den Migranten zuständig ist, leitet Österreich ein Konsultationsverfahren zur Rückübernahme ein. 2020 gab es 3.194 solche Verfahren, 2022 waren es nach vorläufigen Zahlen bereits 15.000.
Die Überstellung stellt sich aber in den meisten Fällen als unmöglich heraus. Von den 15.000 geplanten Rückführungen gelangen nur rund 1.000. Das sind 6,7 Prozent.
Einer der Gründe für das Scheitern ist laut Innenministerium, dass Betroffene nicht kooperieren oder weiterreisen. Zudem würden Überstellungen durch rechtliche Hindernisse wegen der Lage in bestimmten Mitgliedstaaten erschwert.
Zu Einschränkungen bei den Überstellungen haben auch Pandemie und Ukraine-Krieg geführt.