Viel Wirbel gab es im September um eine Broschüre der Arbeiterkammer Oberösterreich. Inhalt: Nur die gesetzliche Pension sei sicher und stabil - und als Altersvorsorge "unschlagbar".
Viel Wirbel gab es im September um eine Broschüre der Arbeiterkammer Oberösterreich. Inhalt: Nur die gesetzliche Pension sei sicher und stabil – und als Altersvorsorge "unschlagbar".
In der Broschüre "Gut leben im Alter - gesetzliche Pension ist unschlagbar" kritisierte die AK Oberösterreich die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge als "nicht viel mehr als ein Almosen". Die Versicherungen konterten, dass die private Vorsorge nicht in einem Konkurrenzverhältnis zur gesetzlichen Pension zu sehen sei, sondern als Ergänzung. Begründung: "Beide Vorsorgesysteme zielen darauf ab, den Menschen einen Ruhestand in Würde und finanzieller Sicherheit zu gewährleisten", so die "Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group".
Das Allgemeine Pensionsgesetz regelt seit dem 1. Jänner 2005 das Pensionssystem für alle in Österreich in der Pensionsversicherung versicherten Personen, die ab 1955 geboren sind. Regelpensionsalter: 65. Lebensjahr bei Männern; mit 1. Jänner 2024 wird das Antrittsalter der Frauen (60. Lebensjahr) um sechs Monate pro Jahr bis zum Jahr 2033 (65. Lebensjahr) angehoben.
Neben der Alterspension wurde für Versicherte mit langer Versicherungsdauer die Möglichkeit der Korridorpension geschaffen (Anfallsalter 62 Jahre). Mit der Einführung des neuen Pensionskontos ab 1. Jänner 2014 werden die Pensionen für alle ab 1955 geborenen Personen ausschließlich auf Basis eines einzigen Pensionskontosystems berechnet. Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und bis 31. Dezember 2004 mindestens einen Versicherungsmonat erworben haben, erhalten eine Kontoerstgutschrift.