Wien

Nur noch 25 Kilo! Mutter ließ Tochter (52) verhungern

Eine 81-Jährige soll ihre kranke Tochter (52) vernachlässigt haben. Zum Schluss wog die 52-Jährige nur noch 25 Kilogramm bei 1,67 Meter Körpergröße.

Anwalt Burger vertritt die 81-Jährige am Wiener Landesgericht
Anwalt Burger vertritt die 81-Jährige am Wiener Landesgericht
PD, privat

Für einen besonders tragischen Fall muss sich demnächst eine 81-Jährige in Serbien geborene Österreicherin am Wiener Straflandesgericht verantworten: Die Pensionistin aus Wien soll ihre Tochter gröblich vernachlässigt haben.

Die an multipler Sklerose leidende Tochter war seit rund fünf Jahren bettlägrig und hatte im Herbst 2020 ihren Ehemann und somit ihren Lebensmut verloren. Die 52-Jährige zog schließlich zu ihrer 81-jährigen Mutter nach Wien-Meidling. Laut Angeklagter hätten sich verschiedene Frauen aus Serbien um die 52-Jährige gekümmert, in den Lockdowns sei sie jedoch auf sich alleine gestellt gewesen.

Tod im Bett

Laut Staatsanwaltschaft soll sich die 81-Jährige nicht ausreichend um die Ernährung und ärztliche Versorgung ihrer Tochter gekümmert haben. Die an MS leidende 52-Jährige soll zudem auch ausgeprägte Schluckstörungen gehabt haben. Mitte August 2021wog die 52-Jährige nur noch 25 Kilogramm bei einer Körpergröße von 1,67 Meter. Am 15. August 2021 starb die Tochter schließlich im Bett in der Meidlinger Wohnung.

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    Landesgericht Wien: Hier findet der Prozess statt
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    GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

    Die 81-Jährige sei laut Anwalt Mathias Burger mit der Pflege natürlich überfordert gewesen. "Aber meine Mandantin hat die Pflege übernommen, weil es sonst niemanden gegeben hat. Sie war ganz allein damit. Die Tochter hatte Angst vor einer Zwangsernährung via Sonde, sie wollte nicht im Spital sterben. Und diesem Wunsch hat sich die Angeklagte gefügt", erklärt der Advokat.

    Bis zu zehn Jahre Haft

    Im gerichtsmedizinischen Gutachten ist von einer hochgradigen Unterernährung die Rede, als Todesursache wird auf eine eitrige Luftröhren- und Lungenentzündung verwiesen. "Zwischen den Pflegemängeln und dem Eintritt des Todes besteht aus gerichtsmedizinischer Sicht ein kausaler Zusammenhang", so die Expertise.

    "Natürlich hat meine Mandantin mitbekommen, dass die Tochter immer schwächer wird. Aber sie hat ihre Mutter angebettelt, nicht die Rettung zu rufen. Am Morgen des 15. August hat meine Mandantin noch mit der Tochter gesprochen. Als sie sie dann reglos im Bett vorfand, rief meine Mandantin sofort die Rettung", so Burger weiter.

    Am Freitag muss die 81-jährige Pensionistin in Wien auf die Anklagebank (es gilt die Unschuldsvermutung). Im Falle einer Verurteilung drohen der Rentnerin bis zu zehn Jahre Haft.