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Ö: Datenschützer wollen Google Street View klagen

Heute Redaktion
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Heuer will Internetgigant Google sein 3D-Programm "Street View" auf Österreich erweitern. Datenschützer laufen dagegen Sturm, denn sie sehen die Privatsphäre der Bürger verletzt, wenn unwissentlich Bilder von ihnen und ihrem Eigentum ins Internet gestellt werden.

Bei Google Street View werden hochauflösende 3D-Originalaufnahmen von Straßen, Häusern und Menschen gemacht, die dann für jedermann gratis im Internet ersichtlich sind. Die österreichische Gesellschaft für Datenschutz ARGE Daten plant daher rechtliche Schritte gegen Google.

In Deutschland, wo Google seit einiger Zeit ganze Städte und Dörfer abfotografiert, ist Verbraucherschutz-Ministerin Ilse Aigner bereits auf den Plan getreten und will das US-Unternehmen zu erweiterten Verbraucherrechten zwingen. In Österreich ist die Politik aber bislang untätig, erklärt Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, im Gespräch mit Heute.at. Vielmehr hoffe er auf Unterstützung aus der Öffentlichkeit.

Klage gegen Google geplant

Derzeit laufen die Vorbereitungen einer Klage gegen Google Österreich. "Wir werden wohl rechtlich dagegen vorgehen", so Zeger. Er sei optimistisch, dass man "juristisch ordentlich abmahnen bzw. klagen" könne. Konkret gibt es zwei Punkte, an denen die ARGE Daten ansetzen will.

Schon der Vorgang des Aufnehmens kann eine Verletzung der Privatsphäre nach §1328a ABGB darstellen, etwa wenn sich gerade jemand entblößt oder sich in einer sonstigen unerwünschten Situation befindet. Außerdem reiche das Unkenntlichmachen von Gesichtern und Autokennzeichen nicht aus, denn Personen können auch über andere Merkmale identifiziert werden.

Google soll "Drehgenehmigungen" beantragen müssen

"Wir haben von einem Fall in England gehört, der in einem Scheidungsverfahren endete. Bei Google Street View wurde über die Radkappen das Auto eines verheirateten Mannes identifiziert, der gerade vor dem Haus seiner Freundin parkte", führt Zeger als Beispiel an.

Somit ist es für den Datenschutz nicht ausreichend, wenn Bürger erst nach dem Veröffentlichen von Aufnahmen Einspruch erheben können, so wie es derzeit der Fall ist. So soll nach den Vorstellungen der ARGE Daten Google im Vornherein ankündigen müssen, welcher Straßenzug wann abfotografiert wird. Somit bräuchte das Unternehmen ähnlich wie eine Filmfirma erst eine Drehgenehmigung auf öffentlichem Raum.

Erste Tests in Österreich

Bereits im Vorjahr waren einige Street-View-Autos in Österreich unterwegs (siehe Artikel rechts). Allerdings nur im Testbetrieb, wie Google betonte. Griechenland etwa hat Google das Abfotografieren des Landes bereits untersagt.

Jörg Michner