Wie bei den E-Bikes gibt es in Wien immer mehr per Akku unterstützte Tretroller. Für die wendigen kleinen Flitzer, die oft bis zu 30 Km/h schnell fahren, gibt es jedoch kein straßenverkehrsrechtliches Regelwerk.
ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer erklärt aber, dass die Scooter im Grunde als E-Bikes gelten. Von diesen dürfte mittlerweile jedes dritte Rad auffrisiert sein und dann bis zu 50 Km/h schnell fahren können. Hoffer: „Ab einer erreichbaren Geschwindigkeit von mehr als 25 Km/h gilt auch der Roller als Moped."
Und müsste dann entsprechende Auflagen erfüllen. Etwa ein Stopplicht, einen Rückspiegel, eine Haftpflichtversicherung und Zulassung samt Kennzeichen. Fest steht laut ÖAMTC nur Folgendes:
– E-Scooter dürfen nur dann auf Straßenflächen fahren, wenn sie wie ein Fahrrad auch über Licht, Rückspiegel, einen Sitz und Bremsen verfügen.
– Wenn nicht schneller als 25 Km/h gefahren wird, kann mit dem E-Scooter der Radweg benutzt werden, jedoch nicht der Gehsteig.
– Illegal unterwegs ist man wo auch immer, wenn der E-Scooter ein Tempo von 25 Km/h deutlich überschreitet.