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ÖAMTC-Jurist: Aus im 80er für Rechtsfahrgebot
Mehrere "Heute"-Leser wollen gegen Strafen vorgehen – der Autofahrerclub sieht kaum Chancen, schlägt aber nun eine Gesetzesänderung auf Stadtautobahnen vor.
Rechts halten, wer Sonntags auf der A22 von Korneuburg in Richtung Stockerau unterwegs ist! Gleich mehrere "Heute"-Leser bissen vor Wut fast ins Lenkrad, weil ihnen eine Strafverfügung über 40 Euro ins Haus flatterte. Grund: Fahren auf der zweiten Spur.
Besonders kritisch dürfte demnach der Abschnitt zwischen Kilometer 21 und 22 am Sonntag Vormittag sein. "Ich fahre dort nur am Freitag, und noch nie ist etwas passiert", sagt Robert Z. zu "Heute". "Einmal habe ich eine Ausnahme gemacht, weil ich meine 85-jährige Mutter für ihre Geburtstagsfeier abgeholt habe – und schon wurde ich gestraft." Der Wiener will jetzt wie viele andere dort "erwischte" Autofahrer gegen die Anonymverfügung vorgehen.
ÖAMTC: Rechtsfahren macht Sinn
Der ÖAMTC sieht allerdings keine großen Erfolgschancen. Ohne Beweise, dass Fahren auf der rechten Spur unzumutbar gewesen wäre, sei der Einspruch schwierig. Außerdem habe das Rechtsfahrgebot ja einen Sinn: "Wenn es missachtet wird, provoziert das gefährliche Überholmanöver", sagt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Als Faustregel gelte: Die mittlere Spur dürfe benützt werden, "wenn man sonst Schlangenlinien fahren müsste". Eine genaue Regel, wie lange man dort Gas geben könne, gebe es nicht. "Im Zweifel sollte man sich jedenfalls rechts halten", so Authried. Clubmitglieder erhalten Rechtsberatung auf oeamtc.at
Gerade im urbanen Bereich sieht der ÖAMTC das Rechtsfahrgebot aber kritisch. Authried schlägt vor, auf Stadtautobahnen vom Gebot abzusehen, wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Stundenkilometern gilt. Das würde vor allem Streckenabschnitte mit Auf- und Abfahrten betreffen, auf denen Rechtsfahren auf Teufel komm raus den Verkehrsfluss behindern würde.
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Das Rechtsfahrgebot ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dieser zufolge muss man auf mehrspurigen Freilandstraßen, Autobahnen (und daher auch auf "Stadtautobahnen") prinzipiell den rechten Fahrstreifen benützen.
Links bleiben darf man nur, wenn weiter vorne ein weiteres langsameres Fahrzeug auf der rechten Spur fährt und das Wechseln auf den ersten Fahrstreifen unzumutbar ist, weil man unmittelbar darauf gleich wieder einen Spurwechsel vornehmen müsste. (oeamtc.at)