Wirtschaft

ÖAMTC warnt vor Inkasso-Unternehmen aus Italien

Heute Redaktion
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Nach vermehrten Beschwerden, die beim ÖAMTC eingegangen sind, warnt der Automobilklub nun vor einem "aufdringlichen" Inkassounternehmen aus Italien.

Autofahrer aufgepasst: Wie der ÖAMTC berichtet, häufen sich die Beschwerden wegen eines Inkassounternehmens aus Italien. Wie der Automobilclub berichtet, beschweren sich immer mehr Mitglieder, weil sie in "fragwürdiger, aufdringlicher Art und Weise" von der Firma "eCollect" kontaktiert wurden.

Äußerst dubios ist die Vorgehensweise deswegen, weil die Zahlungsaufforderungen erst Jahre später eintreffen. "Hätten die Urlauber sofort von dem Verkehrsdelikt erfahren und die Strafe von etwa 70 Euro gleich bezahlen können, wäre der Urlaub zwar etwas teurer geworden – aber die Geschichte hätte hier mit wenig Ärger geendet", heißt es in eine ÖAMTC-Aussendung.

"Tatsächlich erfahren unsere Mitglieder jedoch erstmals vom Inkassounternehmen eCollect, dass sie ein Verkehrsdelikt begangen haben. In einem unfreundlich bis drohend formulierten Schreiben fordert eCollect Jahre später den fünffachen Betrag der Strafe, zuzüglich Mahn- und Inkassogebühren sowie Verzugszinsen", kritisiert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

eCollect bleibt hartnäckig

Doch bei einem Schreiben bleibt es in vielen Fällen nicht. Betroffene berichten davon, dass in weiterer Folge auch aggressive Kontaktversuche über Anrufe und SMS erfolgt sind. Auch von Einschüchterungen ist die Rede. Dabei werden nicht nur die Fahrzeughalter, sondern auch Familienangehörige kontaktiert.

"Selbstverständlich müssen gerechtfertigte Strafen bezahlt werden", stellt die Juristin klar. "In den uns geschilderten Fällen geben die Mitglieder jedoch auch an, sich keiner Verkehrsübertretung bewusst zu sein und vorab auch keine allfällige Strafvorschreibung erhalten zu haben." Von einer Verkehrsübertretung muss man jedoch rechtlich korrekt über den Behördenweg informiert werden.

"Die Inkassogesellschaft eCollect ist zur Eintreibung einer öffentlich-rechtlichen Strafe nicht befugt", sagt die ÖAMTC-Expertin. "Zudem ist die Forderung oft bereits verjährt – für die Eintreibung gilt eine 360-Tage-Frist ab Feststellung der Übertretung." Auch ein Verstoß gegen den Datenschutz und das Telekommunikationsgesetz liegt in den gemeldeten Fällen nahe und wird geprüft.

Das kannst du tun:

Die Juristin des Mobilitätsclubs rät betroffenen Mitgliedern zu folgenden Schritten:

* Berechtigte Strafen umgehend zahlen: Wer eine berechtigte oder plausible Auslandsstrafe erhält, sollte diese bereits bei der billigsten Möglichkeit, also meist beim ersten Bescheid, bezahlen. Mitunter ist die vorgeschriebene Strafe dabei sogar reduziert.

* Ruhe bewahren & prüfen: Von einem Schreiben eines Inkassobüros inklusive angedrohter Anzeigen bei den Bonitätsdatenbanken oder sonstigen Einschüchterungen sollte man sich nicht verunsichern lassen, sondern das Schreiben auf Plausibilität prüfen – eventuell gibt es Beweise, die die Forderungen obsolet machen, wie z. B. bereits bezahlte Strafen.

* Dokumentieren: Sämtliche Vorgänge und Kontaktversuche sollten besser festgehalten werden – sinnvoll ist die Anfertigung von Anrufprotokollen und SMS-Screenshots. Auch die Häufigkeit der Kontaktversuche sollte notiert werden, denn die Intensität bestimmt die Verfolgbarkeit gemäß Telekommunikationsgesetz. Zwischenzeitlich die Telefonnummer des Anrufers besser sperren lassen.

* Beraten lassen: Bei weiteren Fragen zum Vorgehen können sich Mitglieder kostenlos an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden. Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

ÖAMTC wurde bereits aktiv

Der Automobilclub hat eCollect bereits schriftlich aufgefordert, die unseriöse und inkorrekte Vorgehensweise einzustellen. Leider zeigten sich die Führungskräfte von eCollect nicht einsichtig. "Wenn es bei den rechtlich nicht zulässigen Belästigungen unserer Mitglieder bleibt, wird der ÖAMTC weitere Schritte setzen", hält Juristin Pronebner fest.

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