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Obdachlosen angezündet: Milde Strafen für Täter

An Weihnachten zündeten sie in Berlin einen Obdachlosen an, jetzt kamen sieben Täter (16–21) mit milden Strafen davon.

Heute Redaktion
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Ihre Tat an Heiligabend 2016 hatte Deutschland erschüttert: Sieben junge Männer (16 bis 21 Jahre) hatten versucht, einen schlafenden Obdachlosen (37) in einem U-Bahnhof in Berlin-Kreuzberg in Brand zu setzen. Am heutigen Dienstag wurden die Täter vor dem Landgericht Berlin verurteilt – bis auf den Hauptangeklagten kamen alle mit milden Strafen davon.

Rückblick: Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt hatte der Pole Maciej B. (37) an Weihnachten 2016 sein Lager im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße auf einer Bank aufgeschlagen und sich mit Zeitungen zugedeckt. Er schlief, als er plötzlich von sechs jungen Flüchtlingen, ein siebter sah zu, attackiert wurde: Sie zündeten das Papier, mit dem Maciej sich vor der Kälte schützte, mit einem Taschentuch an – die Kleidung des Obdachlosen fing Feuer. Die Täter flüchteten lachend, nur dank der Hilfe eines U-Bahnfahrers und Passagieren, die das Feuer löschten, überlebte Maciej B. unverletzt.

Zwei Jahre und neun Monate als härtestes Urteil

Jetzt das Urteil: Der Hauptangeklagte Nour N. (21) bekam zwei Jahren und neun Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung aufgebrummt. Er hatte zugegeben, das Taschentuch in Brand gesteckt zu haben, aber hatte den Obdachlosen nach eigenen Aussagen "nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken" wollen.

Drei Mitangeklagte (17–18) wurden wegen Beihilfe zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Zwei weitere Angeklagte (16, 19) wurden wegen unterlassener Hilfeleistung zu jeweils vier Wochen Arrest verurteilt und müssen gemeinnützige Arbeit leisten. Ein siebter Mitangeklagter war bereits zu zwei Wochen Jugendarrest wegen unterlassender Hilfeleistung verurteilt worden.

Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gefordert

Den Angeklagten hatte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und damit unter Umständen lebenslange Haft gedroht: "Das war alles andere als ein aus dem Ruder gelaufener Dumme-Jungen-Streich", so der Staatsanwalt. Für ihn war das Mordmerkmal "Heimtücke" erfüllt, auch sei "keiner der Angeklagten vom Mordversuch zurückgetreten". (tas/sh)

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