Österreich

Oberster Gerichtshof kippt Gebühr beim Zahlen mit Kr...

Heute Redaktion
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Fünf Euro monatlich verlangt eine Wiener Fitness-Center-Kette für den Einzug des Mitgliedsbeitrages per Kreditkarte, satte 12 Euro verrechnet eine Fluglinie für eine Reise Wien-Athen bei Bezahlung mit Kreditkarte.

In einer Verbandsklage wurden jetzt die AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Fitnesskette vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) angefochten. Ergebnis: Der OGH erklärte diese Klausel für ungültig.

"Die Erhebung von Entgelten im Fall der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes ist unzulässig", so das OGH-Urteil. Auf Nachfrage bei der renommierten Badener Anwaltskanzlei Forsthuber meint Gottfried Forsthuber junior: "Gut für die Kunden. Firmen sollten jetzt die AGBs überarbeiten."

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