Szene

Oberster Gerichtshof lässt Andreas Gabalier abblitzen

Der selbsternannte Volks Rock'n'Roller scheiterte nun auch in dritter Instanz mit seiner Klage gegen den Konzerthaus-Chef.

Heute Redaktion
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Wie die "Presse" berichtet, bestätigte der Oberste Gerichtshof nun die beiden vorangegangenen Urteile des Handelsgerichts sowie des Oberlandesgerichts Wien und ließ Andreas Gabalier mit seiner Klage gegen Konzerthaus-Chef Matthias Naske endgültig abblitzen.

Naske hatte mit der Aussage, Gabalier nicht im Konzerthaus auftreten lassen zu wollen, im Vorjahr für medialen Wirbel gesorgt. "Man muss wissen, wer Gabalier ist und wofür er steht", so der Konzerthaus-Chef in einem Interview mit der "Presse". Der erfolgreiche Schlagersänger wollte sich nicht ins rechte Eck drängen lassen und klagte. Erfolglos.

Höherer Grad an Toleranz

Der Oberste Gerichtshof rechtfertigte seine Entscheidung, die Klage abzuweisen, damit, dass Gabalier selber oft mit kritischen Aussagen, wie etwa vom "Gender-Wahnsinn", provoziert. "Aufgrund dieser Aussagen hat der Kläger aber - durchaus im Sinne der Rechtsprechung zu Äußerungen von Politikern in Ausübung ihres öffentlichen Amts - einen höheren Grad an Toleranz zu zeigen, hat er damit doch selbst öffentliche Äußerungen getätigt, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen", so die Richter.

(baf)