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Oberstes Verwaltungsgericht kippt Burkini-Verbot
Paukenschlag: Das Oberste Verwaltungsgericht in Frankreich setzt das Burkini-Verbot aus. Die Menschenrechtsliga und das Kollektiv gegen Islamophobie hatten gegen das Verbot im Badeort Villeneuve-Loubet nahe Nizza Beschwerde eingelegt.
Nachdem das umstrittene Burkini-Verbot an Frankreichs Stränden seit einiger Zeit umgesetzt wird, schiebt das Oberste Verwaltungsgericht des Landes dem nun einen Riegel vor. In einer Grundsatzentscheidung setzte der Staatsrat in Paris am Freitag das im südfranzösischen Badeort Villeneuve-Loubet nahe Nizza verhängte Verbot aus.
Die Menschenrechtsliga und das Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich hatten Beschwerde gegen die Verordnung eingelegt. Die Entscheidung gilt zwar rechtlich vorerst nur für einen Ort, doch das Urteil schafft einen landesweiten Präzedenzfall.
Der Bürgermeister eines Badeortes auf Korsika kündigte nur kurze Zeit später an, er werde das von ihm verhängte Burkini-Verbot nicht aufheben.
Nach dem blutigen Anschlag von Nizza haben rund 30 französische Badeorte ein Burkini-Verbot an ihren Stränden erlassen. Der islamische Ganzkörper-Badeanzug könne als Provokation aufgefasst werden und die öffentliche Ordnung stören, so die Begründung. Burkini-Trägerinnen, die eine Geldstrafe zahlen mussten, können diese aufgrund des Urteils wieder einklagen, sagte der Sprecher einer der beiden Organisationen.