Österreich

oBike-Blackout: Wohin mit dem ganzen Radsalat?

Der Leihrad-Riese ist am Krachen, hat in Wien kein Büro mehr und hinterlässt 1.000 Bikes. Aber wer serviert den ganzen Radsalat ab?

Heute Redaktion
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Bei Verkehrsbehinderung kann die MA48 bis zu 700 Euro Strafe verlagen. Aber von wem?
Bei Verkehrsbehinderung kann die MA48 bis zu 700 Euro Strafe verlagen. Aber von wem?
Bild: zVg

Nach ersten „Heute"-Recherchen zeichnet sich folgendes Szenario ab: Um weitere Vandalenakte gegen die jetzt „herrenlosen" Leihräder zu vermeiden, könnten spätestens ab 1. August – wahrscheinlich aber schon davor – großangelegte Abschleppaktionen durch die MA 48 durchgeführt werden.

Denn ab da gilt das neue Regelwerk zu den Leihrädern. Es schreibt vor, dass falsch und behindernd abgestellte Bikes innerhalb von vier Stunden vom Vermieter abgeholt werden müssten. Anderenfalls veranlasst die Stadt die Entfernung auf Kosten des Leihradunternehmens, zusätzlich wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt.

Wer zahlt die Abschlepp-Gebühr?

Wie sich die Gemeinde dann aber in der Firmenzentrale in Singapur – sie wird mittlerweile von zwei Massenverwaltern geführt – schadlos halten kann, ist Gegenstand von Gesprächen zwischen MA 48, Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou und dem Fahrradbeauftragten Martin Blum, die zeitnah stattfinden werden.

Verwundert waren die Behörden schon vor wenigen Tagen, als ein Einschreiben an die Wiener oBike-Adresse postwendend zurückflatterte, weil das Büro schlicht abgezogen war.

Bald also dürften die ersten Räder am Abstellplatz in Simmering stehen. Auf der Straße einfach mitnehmen darf man sie nicht, denn das wäre trotz „Herrenlosigkeit" laut Anwalt Alfred Boran der Tatbestand des „Gebrauchsdiebstahls" (§136 StGB)