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Gemeinde erlaubt Muezzin, Gericht verbietet ihn

Ein deutscher Ort genehmigte den moslemischen Muezzin-Ruf per Lautsprecher. Ein Ehepaar klagte dagegen und bekam Recht.

Heute Redaktion
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Freitag ruft der Muezzin der türkischen Gemeinde in Oer-Erkenschwick (Nordrhein-Westfalen) zum Gebet auf: "Allah ist der Größte. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt."

Das Rathaus hat dies 2014 erlaubt, 2015 stoppte dann Hans-Joachim L. (69) die Lautsprecherdurchsagen per einstweiliger Verfügung. Jetzt gab ihm das Verwaltungsgericht Gelsenkichen Recht und strich die Genehmigung für das lautstarke Gebet.

Lehmann wohnt etwa 900 Meter entfernt von der Moschee und erklärte gegenüber der "Bild-Zeitung": "Es ist ein Singsang in einer Tonart, die für uns störend wirkt. Es geht uns aber hauptsächlich um den Inhalt des Rufes. Dieser stellt Allah über unseren Gott der Christen. Und das kann ich als Christ, der hier in einem christlichen Umfeld aufgewachsen ist, nicht akzeptieren."

Stadt will keinen Kompromiss

Der Kläger hatte bereits im Vorfeld auf Vorschlag des Gerichts zugestimmt, sich mit Vertretern der Stadt und der Moschee zusammen zu setzen, um eine Lösung zu finden. Doch das Rathaus weigerte sich und beharrte auf der Genehmigung des Muezzins.

Jetzt verlor sie: "Die Kammer geht davon aus, dass die Genehmigung nicht ermessensgemäß ist. Man hätte beispielsweise schauen müssen, wie die Akzeptanz vor Ort ist. Zum Umfeld der Moschee ist in der Genehmigung nichts recherchiert worden", so die Begründung der Richterin. (red)

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