Mangelhafte Hygiene in Küche

Österreicher stirbt an Gift-Kebab – brisante Wende

Mehr als drei Jahre nach dem Tod eines Kärntners kommt der Fall um ein Dönerlokal im Gailtal vor Gericht. Den Betreibern drohen bis zu 2 Jahre Haft.
André Wilding
22.07.2026, 10:32
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Der Tod eines 63-jährigen Kärntners nach dem Besuch eines Dönerlokals im Gailtal beschäftigt nun das Landesgericht Klagenfurt. Mehr als drei Jahre nach dem Vorfall müssen sich die Betreiber des Lokals wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der Gemeingefährdung nach dem Lebensmittel-, Sicherheits- und Verbrauchergesetz verantworten. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Mehrere Krankheitsfälle in Österreich

Auslöser der umfangreichen Ermittlungen waren mehrere Krankheitsfälle in ganz Österreich. Insgesamt erkrankten 30 Gäste nach dem Verzehr von Hühner-Kebab teilweise schwer. Der 63-Jährige starb wenige Tage nach seinem Lokalbesuch an einem Multiorganversagen.

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Im Zuge der Untersuchungen rückte zunächst Fleisch aus Polen in den Fokus. Laut den medizinischen Gutachten soll letztlich aber nicht das Fleisch selbst, sondern mangelhafte Hygiene im Betrieb zum Tod des Mannes geführt haben.

Hygienemängel in der Küche

Die Ermittler gehen davon aus, dass eine Salmonelleninfektion durch Hygienemängel in der Küche verursacht wurde. Als zentrales Beweisstück gilt ein verschmutzter Putzfetzen. Mit diesem sollen Arbeitsflächen sowohl vor als auch nach dem Braten gereinigt worden sein. Dadurch könnten Keime, die erst bei hohen Temperaturen am Grill absterben, erneut auf Lebensmittel wie Salat und schließlich auf die Kebab-Brötchen gelangt sein.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurden grundlegende Hygienevorschriften im Umgang mit salmonellenanfälligem Hühnerfleisch nicht eingehalten. Deshalb erhob die Staatsanwaltschaft Klagenfurt zunächst Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Juristische Wendung

Der Fall nahm danach laut "Kronen Zeitung" jedoch eine juristische Wendung. Das Bezirksgericht Villach wies den Strafantrag wegen Unzuständigkeit zurück.

Die Staatsanwaltschaft bewertete den Akt daraufhin neu und erweiterte die Vorwürfe um den Tatbestand der Gemeingefährdung nach dem Lebensmittel-, Sicherheits- und Verbrauchergesetz. Dafür sieht das Gesetz einen Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Haft vor.

Die erste Verhandlung vor dem Landesgericht Klagenfurt ist für den 27. Juli 2026 angesetzt.

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