Politik

ÖVP stellt Justiz 27 Fragen zu Blümel-Staatsanwälten

Die Hausdurchsuchung beim Finanzminister ärgert die ÖVP. Jetzt will sie von der Justiz wissen, ob die Staatsanwälte wirklich korrekt gehandelt haben.
Heute Redaktion
17.02.2021, 22:42

27 Fragen auf vier A4-Seiten enthält die parlamentarische Anfrage der ÖVP an das Justizministerium. Kern des türkisen Interesses: Sind die Korruptionsstaatsanwälte (WKStA) übers Ziel hinausgeschossen, als sie Blümel zum Beschuldigten in der Casinos-Affäre erklärten und eine Hausdurchsuchung anordneten?

Die ÖVP weist auf angebliche SPÖ- und FPÖ-Floskeln in den Ermittlungsakten hin und will wissen, woher die Verdachtsmomente gegen Blümel stammen, wer Hinweise gegeben habe und wie die WKStA zu ihren Informationen gekommen sei. Außerdem soll die Justiz erklären, warum die Presse vor Blümel Wind von den Ermittlungen bekam.

Indirekter Freispruch für Blümel

In der Rohfassung hatte die ÖVP den Staatsanwälten noch vorgeworfen, sie hätten Termine "fälschlicherweise in den Raum gestellt" und Parteispenden untersucht, die nie geflossen seien. Diese Passagen fehlen in der Endversion. Die Schlussfrage ist ein glatter Blümel-Freispruch: Was werde die WKStA nun tun, da Blümel die Vorwürfe innerhalb von 48 Stunden widerlegt habe?

Richter gegen Einmischung

"Das ist völlig unangebracht und zurückzuweisen", sagt Sabine Matejka. Die Präsidentin der Österreichischen Richtervereinigung ärgert sich über Vorwürfe, die Justiz habe sich bei den Ermittlungen gegen Finanzminister Gernot Blümel nicht korrekt verhalten. Natürlich habe Blümel – wie jeder Staatsbürger – das Recht auf Überprüfung "bestimmter Maßnahmen der Justiz". Doch das sei Sache "unabhängiger Gerichte". "Das ist nicht Aufgabe der Politik", so Matejka zu "Heute".

Sabine Matejka
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Dafür begrüßt die Richtervereinigung die geplante Einführung eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts. Eine neue "Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft" könne bei der "Entpolitisierung der Justiz" helfen. Politische Einflussnahmen könnten so besser "abgewehrt" werden. Einen "Politikerbonus" dürfe es bei Ermittlungen nicht geben.

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