Österreich

Öffi-Fahrten in der Freizeit wieder erlaubt

Nach den Lockerungen der Maßnahmen dürfen auch seit Dienstag die öffentlichen Verkehrsmittel auch wieder für Freizeitfahrten genutzt werden.

Heute Redaktion
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Wer im Freien spazieren gehen möchte oder Sport betreiben, darf nun dafür auch wieder mit den Öffis fahren. Bisher war laut der Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober die Benützung nur in vier Fällen erlaubt: zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, für Wege zu Hilfeleistungen von unterstützungsbedürftigen Personen, für Fahrten zum Einkaufen, sowie zur Fahrt in die Arbeit.

Die bisherigen Einschränkungen wurden nun in der Verordnung gestrichen, man kann U-Bahn, Bim und Bus nun auch für Freizeitaktivitäten nutzen. Für die Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt jedoch die Maskenpflicht, ausgenommen davon sind lediglich Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Auf der Website des Gesundheitsministeriums ist zu lesen, dass die Benutzung nun (auch) gestattet wird, "um alleine oder mit Personen oder Haustieren, die im gemeinsamen Haushalt leben, hinauszukommen an öffentliche Orte im Freien".

Betrieb wieder hochgefahren



Außerdem darf man nun auch für Besorgungen abseits der Grundbedürfnisse ("zum Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen") mit den Öffis fahren.

Wegen den Ausgangsbeschränkungen ist die Zahl der Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln stark gesunken. Entsprechend wurden daher die Intervalle verändert bzw. das Angebot eingeschränkt. Nun wird der Betrieb österreichweit wieder hochgefahren.