Österreich

Öffis reagieren auf die U-Bahn-Vergewaltigung

Heute Redaktion
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Nach der brutalen Vergewaltigung einer 23-Jährigen in der Wiener U-Bahn haben Wiener Linien und ÖBB Maßnahmen angekündigt, um Übergriffe zu verhindern oder Täter nicht ungeschoren davonkommen zu lassen. Außerdem gehen schärfere Sexualstrafen im Jänner in Begutachtung.

Nach haben Wiener Linien und ÖBB Maßnahmen angekündigt, um Übergriffe zu verhindern oder Täter nicht ungeschoren davonkommen zu lassen. Außerdem gehen schärfere Sexualstrafen im Jänner in Begutachtung.

Nach der Vergewaltigung einer junge Frau in der Wiener U-Bahn forcieren die Wiener Linien den Ausbau der Videoüberwachung in den Zügen. Drei Viertel aller Garnituren sind bereits mit Kameras ausgerüstet. "Der Rest soll so rasch wie möglich folgen", erklärte ein Sprecher der Verkehrsbetriebe. Dass die Überwachung mittels Videoaufzeichnung sinnvoll sei, so betonte er, habe sich auch jetzt wieder gezeigt.

Schon eine halbe Stunde nach der Anzeige sei das Foto bei der Polizei gewesen - die den amtsbekannten Verdächtigen auch sofort identifiziert habe. Auch an die eigenen Mitarbeiter - nämlich an die in den Öffis tätigen Kontrolleure - habe man Fahndungsbilder ausgegeben, berichtete der Sprecher. An die Fahrgäste appellieren die Wiener Linien, die Sicherheitseinrichtungen zu nutzen, sobald diese etwas Verdächtiges beobachten.

1.500 Kameras in den Stationen

Die insgesamt 1.500 Kameras in den Stationen werden übrigens scharfgeschaltet, sobald der Notruf betätigt wird. Sprich: Das Geschehen kann von der Stationsaufsicht dann direkt mitverfolgt werden. In den Zügen ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, wie betont wurde. Dort wird zwar permanent aufgenommen, Sender, die Live-Bilder ermöglichen würden, gibt es jedoch nicht.

Die Bilder aus den Wiener Öffi-Garnituren werden üblicherweise nach 48 Stunden wieder gelöscht. Inzwischen sind nicht nur drei von vier U-Bahn-Zügen mit Kameras ausgerüstet, sondern auch ein Teil der Wiener Straßenbahnen.

ÖBB-Betriebsrat fordert Eisenbahnpolizei

Einige Zwischenfälle hat der ÖBB-Betriebsrat zum Anlass genommen, um die Einführung einer Eisenbahnpolizei zu fordern. Gespräche im Infrastrukturministeriums dazu sollen laufen. "Wir werden von diesem Thema nicht mehr runtersteigen", so Konzernbetriebsratsvorsitzender Roman Hebenstreit. Derartige Kontrollbehörden gebe es in fast allen europäischen Staaten, in Italien wären einige hundert Beamte mit dieser Aufgabe betraut.

Die Vergewaltigung in der U6 zeige, "dass Kameras keine Menschen schützen, sondern nur Menschen Menschen schützen". Das Eisenbahngesetz sehe vor, dass Aufsichtsorgane "in ausreichendem Maß" vorhanden sein müssten - auch in Straßenbahnen und U-Bahnen. Er wolle den Wiener Linien keinesfalls unterstellen, hier säumig zu sein, aber es gebe eben keine Behörde, die dies kontrolliere.

Mindeststrafe für Vergewaltigung soll steigen

Die von Justizministerin Beatrix Karl (V) geplanten schärferen Sanktionen bei Sexualstraftaten sollen im Jänner in Begutachtung gehen. Mit der Novelle will sie die Mindeststrafe für Vergewaltigung von sechs auf zwölf Monate anheben. Für 2013 plant Karl zudem die Reform des Urheberrechts und die Umsetzung der GmbH-neu, zusätzlich soll eine Expertengruppe eine Reform des Strafgesetzbuchs vorbereiten.

Während Karl die große StGB-Überarbeitung erst 2015 fertig haben will, soll der Bereich der Sexualstraftaten schon Anfang 2013 angegangen werden, erklärte sie Mittwochnachmittag vor Journalisten. Neben der höheren Mindeststrafe bei Vergewaltigung soll bei sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person die Höchststrafe von fünf auf zehn Jahre angehoben und damit der Vergewaltigung gleichgestellt werden.

Auch Verschärfung von "Grooming"  

In bevorstehenden Novelle des Strafgesetzbuches ist zudem eine Verschärfung beim "Grooming" (Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen über das Internet) vorgesehen. Man will nun auch jene Fälle erfassen, in denen Täter versuchen, das Vertrauen von Kindern zu gewinnen, um von ihnen kinderpornografisches Material zu bekommen. Es droht bis zu ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagsätzen.