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Offiziell: Jetzt darf jeder "Happy Birthday" singen

Heute Redaktion
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Nach einem jahrelangen Rechtsstreit haben jetzt ein US-Gericht entschieden: Das weltbekannte Geburtstagslied "Happy Birthday To You" ist Gemeingut und darf daher von jedermann verwendet werden. Warner/Chappell Music verliert somit die Urheberrechte.

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat jetzt ein US-Gericht entschieden: Das weltbekannte Geburtstagslied "Happy Birthday To You" ist Gemeingut und darf daher von jedermann verwendet werden. Warner/Chappell Music verliert somit die Urheberrechte.
Der Musikkonzern hatte pro Jahr rund zwei Millionen US-Dollar (rund 1,8 Mio. Euro) an Lizenzgebühren verdient. Doch zahlreiche Musiker und Filmemacher hatten dagegen geklagt: Sie argumentierten, dass jegliches Urheberrecht für das 1893 entstandene Lied längst erloschen sein müsse - und zwar nicht nur für private, sondern auch für kommerzielle Nutzung.

Ursprünglich Kinderlied

Warner/Chappell hatte die Firma, die das Recht an dem Lied hielt, 1988 gekauft und behauptet, das Copyright erlösche nicht bis zum Jahr 2030. Doch ein Bezirksgericht in Los Angeles sah das anders. Gleichzeitig muss das Unternehmen 14 Millionen Dollar (ca. 12,7 Mio. Euro) an frühere Lizenznehmer zurückzahlen.

Das Lied war 1893 von der Lehrerin Mildred Hill aus Kentucky als Kinderlied komponiert worden und hatte ursprünglich den Text "Good Morning To You". Die Geburtstags-Version kam erst später als neue Strophe hinzu. Warner/Chappell hatte sich bereits vor Monaten zu einer Einigung mit den Klägern bereit erklärt, nun herrscht aber eindeutige Rechtssicherheit.