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OGH bestätigt: Martinz muss für 4,5 Jahre in Haft

Heute Redaktion
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen zu den erstinstanzlichen Urteilen in der Causa Birnbacher abgeschmettert. Alle Schuldsprüche wurden bestätigt. Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz muss für 4,5 Jahre ins Gefängnis.

Die Angeklagten - Steuerberater Dietrich Birnbacher, der frühere Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz sowie die Ex-Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander - Der OGH bestätigte diese Schuldsprüche nun in der letzten Instanz, die Urteile sind somit rechtskräftig. Martinz muss aber nur für viereinhalb statt fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Strafe des geständigen Dietrich Birnbacher bleibt bei drei Jahren, zweieinhalb statt vorher zwei davon auf Bewährung.

Schaden von 5,7 Millionen Euro

Das Gericht in Klagenfurt sah es als erwiesen an, dass Ex-Landesrat Martinz - gemeinsam mit dem später verstorbenen früheren Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider - den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher dazu instrumentalisieren wollten, beim Verkauf der Hypo-Anteile des Landes Kärnten an die BayernLB Geld für die eigenen Parteien - ÖVP bzw. BZÖ - abzuzweigen. Laut Urteil entstand der später notverstaatlichten Bank ein Schaden von 5,7 Millionen Euro.

Birnbacher geständig

Birnbacher, als einziger der Riege geständig, wurde zu drei Jahren, zwei davon auf Bewährung, verurteilt. Er hat gegen den Strafausspruch berufen. Martinz bekam fünfeinhalb Jahre Haft, was nun auf viereinhalb Jahre herabgesetzt wurde, die Mitangeklagte Megymorez und Xander erhielten drei bzw. zwei Jahre. Sie haben Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen gegen die Sprüche eingebracht.

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