Wirtschaft

OGH bestätigte Urteil gegen Rene Benko

Heute Redaktion
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montag das Urteil im Korruptionsverfahren gegen den Tiroler Immobilien-Multimillionär Rene Benko und seinen Steuerberater Michael Passer bestätigt. Benko und Passer waren rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montag das Urteil im Korruptionsverfahren gegen den Tiroler und seinen Steuerberater Michael Passer bestätigt. Benko und Passer waren rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Der 17. Senat des Obersten Gerichtshofs unter Vorsitz des OGH-Präsidenten Eckart Ratz hat die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokurator verworfen und die Erneuerungsanträge der Verurteilten abgewiesen. Wenn ein Anwalt in einem Verwaltungsverfahren interveniere, können man von einem zulässigen Druck sprechen, nicht aber wenn der Ministerpräsident etwas tun soll, sagte Ratz in seiner Begründung. "Willkür ist das wirklich nicht."

Versuch einer verbotenen Intervention

Benko und seinem Steuerberater war der Versuch einer verbotenen Intervention in einem Steuerverfahren in Italien vorgeworfen worden. Den Urteilen erster und zweiter Instanz zufolge sollte auf Benkos Initiative hin über den damaligen kroatischen Ministerpräsidenten Ivo Sanader ein beschleunigter und positiver Abschluss des Steuerverfahrens bewirkt werden. Sanader sollte dafür 150.000 Euro erhalten.

Korruptionsfahnder hatten bei Sanader eine schriftliche Vereinbarung mit Passer gefunden. Auch das Berufungsgericht sah eine verbotene Intervention. Benko - der zu 12 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war - hatte von einem Fehlurteil gesprochen.

Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht

Die Generalprokuratur hatte das Urteil kritisch gesehen und die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes eingebracht. Der Generalanwalt der Generalprokuratur, Harald Eisenmenger, ließ vor Gericht kein gutes Haar an dem erst- und zweitinstanzlichen Urteil. Ein Beamter, der rascher und positiv etwas erledige, handle "nicht pflichtwidrig. Es gebe in der Causa keine Indizien für ein "pflichtwidriges Amtsgeschäft", so Eisenmenger heute vor dem OGH.

Einspruch wegen österreichischer Rechtslage

Hintergrund ist die österreichische Rechtslage zum Tatzeitpunkt im Jahr 2009: Wenn nur geplant war, dass sich italienische Finanzbeamte korrekt verhalten - und dafür eine 150.000-Euro-Provision an Sanader fließt, "dann ist es nicht strafbar", sagte der Sprecher der Generalprokuratur. Der OGH folgte dieser Sicht nicht.

Einer der reichsten Österreicher

Benko gehört mit einem geschätzten Privatvermögen von 850 Mio. Euro zu den reichsten Österreichern. Laut "trend" rangiert er auf Platz 37. Die von ihm gegründete Signa-Gruppe verfügt über ein Immobilienvermögen von über 6 Mrd. Euro - darunter Sport- und und zahlreiche Immobilien in der Wiener Innenstadt.

Benko hatte sich im August 2013 aus der operativen Führung der Signa-Gruppe in den Beirat zurückgezogen. Neuer Vorstandschef wurde der frühere Geschäftsführer der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG).