Österreich
OGH hebt Freispruch für Rathgeber auf
Monika Rathgebers Freispruch im zweiten Finanzskandalprozess ist aufgehoben worden. Sie erhielt nun eine Zusatzstrafe von 18 Monaten teilbedingter Haft.
Eigentlich war Monika Rathgeber einer zusätzlichen Strafe im zweiten Gerichtsverfahren um den Salzburger Finanzskandal entgangen.
Sie war in einem der beiden Anklagepunkte freigesprochen worden und erhielt keine zusätzliche Strafe zum Urteil des ersten Prozesses (ein Jahr mit elektronischer Fußfessel). Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch den Freispruch aufgehoben und eine Zusatzstrafe verhängt.
18 Monate teilbedingt
Rathgeber fasste zusätzliche 18 Monate Haft aus, davon sechs unbedingt. Damit befand sie das Gericht in beiden Anklagepunkten mit einem Gesamtschaden von 840.000 Euro schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig, da es mit keinen Rechtsmitteln mehr bekämpft werden kann. Rathgeber kann aber die elektronische Fußfessel beantragen, um wie beim ersten Prozess dem Gefängnis zu entgehen.
Die ehemalige Leiterin des Salzburger Referats für Budgetangelegenheiten war eine zentrale Akteurin des Spekulationsskandals, der 2012 aufflog. Durch schweren Betrug und Urkundenfälschung war dem Land Salzburg ein Schaden von 340 Millionen Euro entstanden.
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(lu)