Überraschende Wende im Fall um Ernst Strasser. Der Oberste Gerichtshof hob am Dienstag das erstinstanzliche Urteil zu vier Jahren unbedingter Haft auf. Damit muss die Causa neu verhandelt werden.
Überraschende Wende im Fall um Ernst Strasser. Der Oberste Gerichtshof hob am Dienstag das auf. Damit muss die Causa neu verhandelt werden.
Das Erstgericht hat die Tatfrage "mängelfrei" geklärt, der Ex-Innenminister und frühere EU-Abgeordnete habe für die Einflussnahme auf den EU-Gesetzgebungsprozess 100.000 Euro jährlich gefordert, so OGH-Präsident Eckart Ratz. Das Urteil des Schöffensenates war aber deshalb aufzuheben, weil daraus nicht ausreichend hervorgehe, dass es um ein bestimmtes EU-Gesetz ging, für dessen Beeinflussung Strasser das Honorar gefordert hätte.
Honorar für welches konkrete Geschäft?
Begangen habe Strasser die "Tat" in zwei - heimlich aufgezeichneten - Gesprächen mit zwei britischen Undercover-Journalisten der "Sunday Times", die sich als Lobbyisten ausgaben, im November und Dezember 2010. Eine konkrete EU-Richtlinie - für die Strasser dann versuchte, Abänderungen zu erreichen -, sei aber erst im zweiten Gespräch Thema gewesen. Und im Urteil des Straflandesgerichtes sei nicht dargestellt, dass sich die Geldforderung Strassers genau darauf bezog.
Heute müsste man das Urteil nicht aufheben
2010 war Bestechlichkeit nur im Zusammenhang mit konkreten Amtsgeschäften strafbar. Den "Auffangtatbestand" für (noch) nicht näher definierte Einflussnahme ("Anfüttern") brachte erst das Anfang 2013 in Kraft getretene Korruptionsstrafrecht. Und wenn "der Sachverhalt nicht zum rechtlichen Schluss passt", müsse der OGH in seiner "Rechtswahrerfunktion" ein Urteil von Amts wegen aufheben, so Ratz.
Der Spruch des Erstgerichts wurde also von Amts wegen und nicht wegens Strassers Nichtigkeitsbeschwerde aufgehoben. Strassers Anwalt Thomas Kralik zeigte sich "überrascht" von der OGH-Entscheidung. Er freute sich, dass der OGH ungeachtet aller medialer Vorverurteilung eine eigene rechtliche Beurteilung vorgenommen habe.
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Die Erstinstanz hat nun noch einmal zu klären, ob Strasser verurteilt oder freigesprochen wird - eine Prognose dazu wollte Kralik nicht abgeben. Das Verfahren muss am Wiener Straflandesgericht wiederholt werden. Kralik geht davon aus, dass die Verhandlung höchstens ein bis zwei Tage dauern wird.
Strasser selbst kommentierte die OGH-Entscheidung nicht. In der Verhandlung hatte er zwar "grobe Fehler" eingestanden. Aber er blieb dabei, dass er das, was ihm die Anklage vorwerfe, "nicht getan, auch nicht gewollt und nicht versucht" habe und hatte deshalb um einen Freispruch gebeten.
Das Urteil der ersten Instanz hatte ursprünglich auf vier Jahre unbedingter Haft gelautet.