Wirtschaft

OGH kippt Freispruch von Kulterer & Co

Heute Redaktion
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag die Freisprüche für die drei ehemaligen Hypo-Manager Wolfgang Kulterer, Gert Xander und Albin Ruhdorfer aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht.

Ursprünglich wurde das Trio im Fall der Kreditvergabe in der Höhe von zwei Millionen Euro an die Styrian Airways wegen Begründungsmängeln vom Landesgericht Klagenfurt freigesprochen. Dieses Urteil wurde nun vom OGH aufgehoben, der Fall muss neu verhandelt werden.

Falsche Unterstellung des Klagenfurter Richters

Ein Grund für die Entscheidung des OGH war eine falsche Unterstellung des Klagenfurter Richters. Dieser glaubte fälschlicherweise, dass der mittlerweile verstorbene Gutachter und Wirtschaftsprüfer Karl Bruckner das Gutachten in einer Ex-Post-Betrachtung - also einer rückblickenden Art und Weise - gemacht hat.

Außerdem sei Bruckner in seinem Gutachten zum Schluss gekommen, dass sich die marode Airline seit ihrer "Gründung in einer äußerst kritischen finanziellen Situation" befand, so Zehetner weiter. Eine Kreditvergabe ohne Zuführung weiterer Eigenmittel wäre nicht vertretbar gewesen.

Über Zeugenaussagen hinweggesetzt

Außerdem habe sich das Erstgericht unter anderem über Aussagen von mehreren Zeugen hinweggesetzt, die ausgesagt hatten, dass "die Ansprechperson" für die Kreditvergaben bei der Hypo der damalige Aufsichtsratschef Wolfgang Kulterer war, sagte der Vorsitzende des Fünfersenats, Franz Zehetner, bei der Urteilsbegründung.

Zu der Zusage des ebenfalls verstorbenen Landeshauptmanns Jörg Haider, der Styrian eine Landeshaftung für die Kreditgewährung auszustellen, bemerkte Zehetner, dass es notorisch sei, dass Politiker bereits am nächsten Tag nach der Zusage etwa abgewählt werden können. Dass derartige Zusagen in Kärnten schon öfters vorgekommen seien, mache diese nicht haltbarer. Außerdem mache es "einen graduellen Unterschied", ob eine Bank auf Zuruf eines Politikers einen 10.000-Euro-Kredit an ein mittelständische Unternehmen oder wie in diesem Fall einen Zwei-Millionen-Kredit an "eine illiquide Firma" vergebe, merkte Zehetner an.

Urteil kam für Kulterer "überraschend"

Für Hypo-Chef Kulterer sei das Urteil "überraschend" erfolgt. Er wolle sich nun auf das neue Verfahren ausreichend vorbereiten, um ein gleiches Urteil wie in der ersten Instanz zu erhalten, sagte der Ex-Hypo-Chef nach der Urteilsverkündung zur APA.

In der zweiten Kreditvergabe über 150.000 Euro an Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler bleibt alles beim Alten. Zwar gebe es auch hier leichte Widersprüche des Erstgerichts, diese waren aber von der Staatsanwaltschaft allerdings nicht bekämpft worden, sodass die Freisprüche hier aufrecht bleiben, so der Vorsitzende des Fünfer-Senats, Franz Zehetner.