Der zwischenzeitlich suspendierte Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, kann seinen Dienst mit sofortiger Wirkung wieder aufnehmen. Wie der "Kurier" berichtet, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Suspendierung aufgehoben.
"Die Suspendierung ist aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich", heißt es demnach. Hintergrund: Ende März wurde im laufenden ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss bekannt, dass sich Fuchs wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss verantworten muss und deswegen suspendiert wurde.
"Grund für die Maßnahme war, dass angesichts der Anklageerhebung die Suspendierung mit Rücksicht auf die Natur oder Schwere der zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse bzw. zur Wahrung des Standesansehens erforderlich erschien", erklärte das Justizministerium das dem "Kurier" zufolge.
Konkret geht es um das mögliche Informieren des ebenfalls suspendierten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek darüber, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen eine Journalistin vorbereite. Auch über weitere Maßnahmen Mitarbeiter der WKStA betreffend sollen sich die beiden unterhalten haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.