Georg Kodek

OGH-Präsident ortet "rekordverdächtig" schnelle Justiz

Senatspräsident und Universitätsprofessor Georg Kodek ist neuer Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Leicht dürfte sein Start nicht verlaufen.

Newsdesk Heute
OGH-Präsident ortet "rekordverdächtig" schnelle Justiz
Georg Kodek, neuer Präsident des Obersten Gerichtshofs, am späten Mittwochabend in der ORF-"ZIB2".
Screenshot ORF

Georg Kodek hatte das Amt des OGH-Präsidenten erst wenige Stunden inne, am späten Mittwochabend durfte er seine Pläne in der "ZIB2" bei ORF-Moderator Armin Wolf vorstellen. Zentrales Thema seiner Amtszeit dürfte wohl auch ein von der ÖVP angestrebtes Zitierverbot aus nicht-öffentlichen Ermittlungsverfahren werden. Aber auch Kritik an der Justiz gab es aus der Politik zuletzt massig. Bei einem Zitierverbot müsse man differenzieren, so Kodek, Medien hätten eine "fundamentale Bedeutung", sie würden aber nicht im rechtsfreien Raum agieren. 

Es sei letztlich eine Abwägungsfrage, so Kodek, es gehe darum, ob der Betroffene eine private Person oder Person öffentlichen Interesses sei, außerdem gehe es um die Art des Inhalts. Wenn nicht einmal Tagebücher oder ganze Chat-Verläufe von einem Zitierverbot gedeckt seien, sei es einerseits "ein Schlag ins Wasser", andererseits möglicherweise ein Eingriff in die Pressefreiheit. Das Fazit des neuen OGH-Präsidenten: "Ich vermisse so ein Verbot nicht", so Kodek. In Sachen Auskunftspflicht von Medien kenne Kodek wiederum die Details noch nicht.

"Ich habe noch kein rotes Netzwerk gesehen"

Als kein Freund zeigte sich Kodek gegenüber der politischen Forderung, ein neues, zentrales Organ einzuführen für Weisungen anstelle von Seiten der Justizministerin. Sollte es bei politischen Weisungen ein Problem geben, könne man das "mit einfacheren Mitteln in den Griff bekommen", so Kodek, es brauche keine "umfassende Reform". Schmunzeln musste Kodek beim Vorwurf, der etwa von Ex-Kanzler Sebastian Kurz geäußert wurde, es gebe in der Justiz rote Netzwerke, die der ÖVP feindlich gesinnt seien.

"Ich bin seit 37 Jahren in der Justiz und ich habe noch kein rotes Netzwerk gesehen", so Kodek. Das gelte für die Gerichtsbarkeit, er kenne wenig Staatsanwälte persönlich, nehme aber an, dass es auch dort so sei, so Kodek. Als problematisch ah auch Kodek den Umstand an, dass freigesprochene Angeklagte oft auf hohen Verfahrenskosten sitzenbleiben würden, auch wenn sie unschuldig seien. Eine fixe Obergrenze beim Ersatz von Verfahrenskosten im Fall von Freisprüchen wollte Kodek nicht, eine Anhebung der Ersatzrate könne er sich ab er vorstellen, erklärte er im ORF.

Extrem lange Prozesse als "Einzelfälle"

Die österreichische Justiz sei "fast rekordverdächtig schnell", verteidigte Kodek die Justiz, als es um extrem lang dauernde Verfahren wie jenes gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ging. "Einzelfälle" gestand Kodek aber ein, diese müsse man sich natürlich genauer ansehen. Und richtigstellen wollte Kodek auch, worum es beim Disziplinarverfahren gegen jenen Richter, der Sebastian Kurz nicht rechtskräftig verurteilt hatte, genau gegangen sei. Zur Erinnerung: Michael Radasztics war der Richter im Falschaussage-Prozess gegen Ex-Kanzler und Unternehmer Sebastian Kurz, an dessen Ende eine nicht rechtskräftige Verurteilung in erster Instanz für Kurz stand.

Einen Tag nach dem Urteil wurde öffentlich: Radasztics wurde in seiner Zeit als Staatsanwalt in der Eurofighter- und Buwog-Affäre wegen einer Pflichtverletzung verurteilt – konkret ging es um Geheimnisverrat, hieß es damals. Dies wurde nun von Kodek abgeschwächt, ohne die Disziplinarstrafe infrage zu stellen. Es sei darum gegangen, dass damals im Verfahren bekannt gegeben wurde, dass Akten aus dem Verteidigungsministerium zurückzustellen seien und dass es da "eine Weisung gegeben" habe, so Kodek. 

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Auf den Punkt gebracht

  • Georg Kodek, neuer Präsident des Obersten Gerichtshofs, steht vor Herausforderungen wie dem von der ÖVP angestrebten Zitierverbot aus nicht-öffentlichen Ermittlungsverfahren und Kritik an der Justiz
  • Er äußert Bedenken gegenüber einer fixen Obergrenze beim Ersatz von Verfahrenskosten im Fall von Freisprüchen und verteidigt die österreichische Justiz gegen den Vorwurf der Langsamkeit, auch wenn er "Einzelfälle" einräumt
red
Akt.