Preisschock

DAZN-Preiserhöhung unzulässig – jetzt Geld zurückholen

Der OGH erklärt Preiserhöhungen bei DAZN für unzulässig. Der VKI startet eine Sammelaktion für Rückforderungen betroffener Abonnenten.
Newsdesk Heute
29.09.2025, 09:48
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Sportfans zählen auf DAZN. Aber: Zwischen 2019 und 2022 wurden die Abo-Gebühren für bestehende Kundinnen und Kunden schrittweise angehoben – von anfangs 9,99 Euro auf zuletzt 29,99 Euro. Besonders die kräftige Preiserhöhung im August 2022 sorgte für viele Beschwerden. Daraufhin hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die rechtlichen Grundlagen für diese Preiserhöhung geprüft und Klage eingereicht.

"Die Geschäftsbedingungen von DAZN enthielten Klauseln, die dem Unternehmen Preisanpassungen ohne Zustimmung der Kund:innen ermöglichen sollten", erklärt VKI-Jurist Mag. Stefan Schreiner. "Solche einseitigen Preisanpassungsklauseln sind allerdings nur unter besonderen Bedingungen zulässig, die hier nicht erfüllt sind." Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im März 2025 die Rechtsmeinung des VKI bestätigt. In seinem Urteil stellte er klar, dass die Voraussetzungen für einseitige Preisanpassungen nicht gegeben waren und die entsprechenden Klauseln deshalb unzulässig sind.

"Die Höhe der Rückforderungen ist abhängig von Zeitpunkt und Dauer des jeweiligen Abonnements. Bei einem durchgängigen Abonnement seit dem Jahr 2022 beträgt der Schaden beispielsweise 180 Euro pro Jahr", informiert Stefan Schreiner. "Mit unserer Sammelaktion wollen wir nun allen Betroffenen eine unkomplizierte Möglichkeit bieten, ihre Ansprüche auch tatsächlich geltend zu machen und dafür sorgen, dass sich unzulässige Preiserhöhungen nicht durchsetzen."

Der VKI sammelt jetzt im ersten Schritt Betroffene, bündelt deren Rückzahlungsansprüche und wird DAZN – vorerst außergerichtlich – dazu auffordern, die zu viel bezahlten Beträge zurückzuzahlen.

SERVICE: Alle Infos zur kostenlosen Teilnahme an der Sammelaktion findest du auf www.vki.at/DAZN-2025.

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