Wirtschaft

OGH Wien: "Kornspitz ist keine Marke"

Heute Redaktion
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Bild: backaldrin

Mehr als drei Jahre kämpft der oberösterreichische Nahrungsmittelzuliueferer "backaldrin" um den Kornspitz als Marke. Das Oberlandesgerichtes Wien hat nun laut"Neues Volksblatt" entschieden: Kornspitz ist mittlerweile für die Verbraucher eine Gebäckbezeichnung.

Mehr als drei Jahre kämpft der oberösterreichische Nahrungsmittelzuliueferer "backaldrin" um den Kornspitz als Marke. Das Oberlandesgerichtes Wien hat nun laut"Neues Volksblatt" entschieden: „Kornspitz“ ist mittlerweile für die Verbraucher eine Gebäckbezeichnung.

Der Backmittelspezialist balckaldrin, der sich selbst als "The Kornspitz Company" bezeichnet, hatte den Kornspitz als Marke (C-409/12) am Patentamt eintragen lassen. Bäcker durften Kornspitz nur dann verkaufen, wenn sie die Backmischung auch von backaldrin, das 600 Backmittel sowie Backgrundstoffe für Brot, Kleingebäck und feine Backwaren herstellt, her verwendeten - gegen den Willen mancher Bäcker.

Fall ging zum EuGH

Ein Vorarlberger Bäcker, dem das ein Dorn im Auge war,  stellte schließlich 2011 auch auf Wunsch anderer Bäckereibetriebe den Antrag auf Löschung der Marke, was auch geschah, jedoch einen Rechtsstreit mit sich zog. Denn backaldrin legte Berufung beim Obersten Patent- und Markensenat Österreichs ein, der den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg weiterleitete. Dieser erklärte im Frühling 2014, dass die Marke Kornspitz dann verfallen kann, wenn der Markenname zur allgemein gebräuchlichen Bezeichnung für das Produkt ist, und spielte den Fall dem OGH Wien zu.

Dieses stellte nun fest, dass Kornspitz keine Marke, sondern inzwischen eine Bezeichnung für ein bestimmtes Weckerl sei.

Backaldrin kündigte an, beim OGH Berufung einzulegen. Bis dahinbleibe Kornspitz in Österreich eine eingetragene Marke und die Bezeichnung dürfe nur mit Zustimmung von backaldrin verwendet werden.