Die Berufung von Johann Fuchs hatte Erfolg. Wie die "APA" berichtet, hat das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck die Schuldsprüche gegen den früheren Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft aufgehoben.
Anlass für das Verfahren war ein Vorfall im Dezember 2020. Damals soll Johann Fuchs Aktenteile über eine Anzeige gegen eine Journalistin an den mittlerweile suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben. Auch eben jene Anzeige der WKStA selbst stand in der Kritik, denn Auslöser war ein kritischer Artikel zu der Behörde. Letztlich wurde sie nicht weiterverfolgt.
Fuchs war nichtsdestotrotz im August zu einer unbedingten Geldstrafe von 72.000 Euro wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss verurteilt worden, so die "APA" weiter. Dagegen legte er Berufung ein – erfolgreich.
Nun muss am Landesgericht Innsbruck neu verhandelt werden.