Österreich

Oma mit Polster erstickt – Enkel wird eingewiesen

Ein 22-jähriger Steirer, der im Februar seine Oma im Schlaf erstickt hatte, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Heute Redaktion
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Das Geschworenengericht hat am Mittwoch in Graz entschieden, dass der 22-jährige Mann, der im steirischen Mantscha seine 78-jährige Großmutter im Schlaf getötet hat, eine Therapie bekommen soll. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung sprachen sich für die Einweisung des Steirers in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Der Gerichtspsychiater sprach von der Tat als ein "akut psychotisches Geschehen" und attestierte dem 22-Jährigen "paranoide Schizophrenie".

Von Nachbarin entdeckt

Der Beschuldigte hat die Tatnacht im Haus seiner Großeltern verbracht. Mitten in der Nacht steht der Student auf und betritt das Schlafzimmer seiner schlafenden Großeltern. Eigenen Angaben zufolge mit der Absicht, seine Oma zu töten. Dann setzt er sich auf seine Oma und drückt ihr einen Polster ins Gesicht. Die Versuche des dementen Großvaters, die Tat zu verhindern, scheitern. Der 22-Jährige schlägt mit einem Kehrbesen auf ihn ein. Nachdem die Frau nicht mehr atmet, gehen beide Männer ins Wohnzimmer und setzen sich vor den Fernseher.

Erst am nächsten Morgen, als eine Nachbarin läutet, wird allmählich klar was sich abgespielt hat. "Der Bub hat durchgedreht", sagt der Großvater zur Bekannten. Er selbst hatte sich beim Gerangel mit dem Enkel eine Platzwunde am Kopf zugezogen, war der Zeugin zufolge blutüberströmt.

Wahnvorstellungen

Der 22-Jährige schilderte vor Gericht, dass er es nicht mehr ausgehalten habe. Er überlegte zunächst sich selbst umzubringen, entschied sich dann aber anders. Der Beschuldigte leidet seit seiner Jugend an Wahnvorstellungen und Verfolgungsängsten. Er bildete sich ein, von seinem Opa missbraucht worden zu sein. Seine Oma habe ihn mit dem Umbringen gedroht, sollte er nicht schweigen. Das gab der 22-Jährige selbst bei seiner Vernehmung durch die Polizei als Motiv an.

Gegen Mittag hatte das Geschworenengericht entschieden, dass der junge Mann, der zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war, eine Therapie bekommen soll.

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    Denise Auer

    (red)