Österreich

OÖ-Familie mit Flut-Auto über Tisch gezogen

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:52

Ein "Schnäppchen", das eine junge Familie aus Wels in Oberösterreich beim Kauf eines Autos in Niederösterreich gemacht zu haben glaubte, hat sich als Totalschaden nach dem jüngsten Hochwasser herausgestellt. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer haben für die Familie die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangt.

Ein "Schnäppchen", das eine junge Familie aus Wels in Oberösterreich beim Kauf eines Autos in Niederösterreich gemacht zu haben glaubte, hat sich als Totalschaden nach dem jüngsten Hochwasser herausgestellt. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer haben für die Familie die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangt.

Die Familie hatte einen im Internet beworbenen Pkw bei einem Händler in Niederösterreich erworben. Im Kaufvertrag wurde die Fahr-und Betriebssicherheit zugesichert. Nicht darin enthalten war allerdings, dass der Wagen vom Vorbesitzer als Totalschaden verkauft wurde, weil der Fahrgastraum im Hochwasser geflutet war.

Bei vorhandener Kaskoversicherung werden solche Autos meist rasch als Totalschäden abgerechnet, weil die Kosten der Reparaturen der Elektronik, des Motors oder des Innenraums den Wert des Wagen oft übersteigen. Diese Fahrzeuge werden häufig über die Wrackbörsen an Händler verkauft. Käufer merken diesen Mangel nicht sofort, vor allem, wenn das Auto optisch sehr gut aufbereitet wurde.

Angepriesen als "Bastlerauto"

Im Fall der Welser Familie hat der Händler die Gewährleistung, mit der Anmerkung, dass es sich um ein „Bastlerauto“ handelt, ausgeschlossen. Das sei aber in Verträgen mit Konsumenten unzulässig und unwirksam, stellen die Konsumentenschützer fest.

Sie raten beim Kauf von Autos, deren Letztzulassung in Hochwassergebieten war, sich im Kaufvertrag zusichern zu lassen, dass es sich um kein geflutetes Fahrzeug handelt. Restfeuchte im Auto, modriger Geruch aber auch der Wohnort des Vorbesitzers würden Hinweise darauf liefern, ob das Auto einen „Wasserschaden“ hat. Das bewusste Verschweigen durch den Käufer könne auch strafrechtliche Konsequenzen haben, machten sie aufmerksam.

APA/red

Es gibt neue Nachrichten auf Heute.atZur Startseite