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OÖ hat eigenen Notfallplan für den Brexit in Schubla...

Heute Redaktion
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LH Thomas Stelzer mit dem britischen Botschafter Leigh Turner bei einem Arbeitsgespräch am 14. Jänner 2019.
LH Thomas Stelzer mit dem britischen Botschafter Leigh Turner bei einem Arbeitsgespräch am 14. Jänner 2019.
Bild: Land OÖ

Jeden Tag wird die Gefahr größer, dass Großbritannien ohne Abkommen aus der EU austritt. So ein ungeregelter Austritt birgt Gefahren. OÖ bereitet sich vor.

Die ganze Welt schaut gebannt nach London. Bis Ende März hat das Königreich noch Zeit, mit der EU ein Austrittsabkommen zu verhandeln. Falls das scheitert, gibt es einen so genannten "harten Brexit". Und der könnte für ganz Europa gravierende Folgen haben.

Auch für Oberösterreich. Am meisten wären jene 765 Briten betroffen, die in OÖ leben. Denn der Brexit hätte z.B. Auswirkungen auf Sozialleistungen.

Das Land Oberösterreich bereitet sich jetzt darauf vor, hat einen "Notfallplan" für den Ernstfall eines unkontrollierten Austritts erarbeitet.

Bei einem Referendum des Vereinigten Königreichs am 23. Juni 2016 stimmten 51,89 % der Wähler für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit = British Exit). Seither wird diskutiert, wie Großbritannien aussteigen kann.

Ein Landesgesetzes über "Begleitmaßnahmen" für den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens aus EU soll vom Landtag am 7. März 2019 beschlossen werden.

„Falls das Risiko eines ungeregelten Austritts eintreten sollte, müssen wir bereits vorher die gesetzlichen Maßnahmen ergriffen haben, um Chaos zu vermeiden", so Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP).

Das soll mit dem Gesetz erreicht werden:

Das Gesetz soll Härtefälle vermeiden, soll Briten mit Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates gleichstellen. Dies entspricht auch der von der britischen Regierung mehrfach zugesicherten bevorzugten Behandlung von im Vereinigten Königreich ansässigen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern von EU-Mitgliedstaaten. In Großbritannien leben derzeit ca. 25.000 Österreicher.

Die Anpassung des Landesrechts an einen No-Deal-Brexit soll nicht durch eine aufwändige Änderung jedes einzelnen betroffenen Landesgesetzes erfolgen, sondern durch eine für das gesamte Landesrecht geltende Generalklausel.

Das Gesetz soll nach fünf Jahren außer Kraft treten, damit wird der oö. Rechtsbestand automatisch wieder bereinigt, wenn diese Sonderregeln nicht mehr erforderlich sind. Härtefälle sind nach dem Ablauf von fünf Jahren nicht mehr zu erwarten.



Im vergangenen Jahr reiste LH Stelzer mit einer Delegation aus Oberösterreich nach London. Damals wurden auch mögliche Konsequenzen des Brexit besprochen. Hier ein paar Eindrücke der damaligen Reise:

(rep)

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