Exakt um 0 Uhr in der Nacht von Donnerstag auf Freitag endet der Lockdown in Oberösterreich. Und zwar richtig, es darf (fast) alles wieder aufsperren: Von der Gastro über Hotels, Friseure, Händler. Es gilt überall die 2G-Pflicht (geimpft oder genesen).
Allerdings gelten dabei einige strenge Einschränkungen und Regeln. Hier der Überblick:
In allen geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Dies gilt auch am Arbeitsplatz (sofern keine anderen geeigneten Schutzvorrichtungen vorhanden).
Ein verordneter Mindestabstand zu Personen aus einem fremden Haushalt besteht laut Sozialministerium nicht. Es wird empfohlen, dass zu haushaltsfremden Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.
Die Gastro (2G-Pflicht) darf so wie die Hotellerie wieder aufsperren, allerdings muss es zugewiesene Sitzplätze geben. Die Nachtgastro ist inklusive Apres-Ski verboten, ebenso Stehgastronomie und Barbetrieb. Die Abholung von Speisen und Getränken ist auch für ungeimpfte Personen möglich. Dabei gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Zutritt natürlich nur für Geimpfte oder Genesene.
Der Handel öffnet, die Shops haben verlängerte Öffnungszeiten. Sie dürfen am Freitag schon ab 6 Uhr Früh aufsperren, müssen erst um 21 Uhr schließen. Am Samstag darf bis 19 Uhr geöffnet bleiben, am Sonntag dürfen all jene, die aufgrund des Lockdowns geschlossen hatten, von 10 bis 18 Uhr aufsperren.
Zutritt nur mit 2-G-Nachweis, es gilt FFP2-Maskenpflicht, während des Sports muss man keine Maske tragen.
Wichtig: Für Ungeimpfte besteht weiterhin der Lockdown, wie es auch im restlichen Österreich der Fall ist. Es gelten ganztägige Ausgangsbeschränkungen, von denen es nur aus bestimmten Gründen (Arbeitsweg, Betreuung, Besorgungen des täglichen Lebens, Kontakt mit engen Bezugspersonen) Ausnahmen gibt.
Es besteht weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.