Seit drei Jahren sollte es in Spitälern als Maßnahme gegen eine Zweiklassenmedizin transparente Wartelisten über Routineeingriffe geben. Außer in Nieder- und Oberösterreich bekommen Patienten bis jetzt nur mangelhaft Auskunft, kritisierte Patientenanwalt Gerald Bachinger am Mittwoch im Ö1-Morgenjournal.
Seit drei Jahren sollte es in Spitälern als Maßnahme gegen eine Zweiklassenmedizin geben. Außer in Nieder- und Oberösterreich bekommen Patienten bis jetzt nur mangelhaft Auskunft, kritisierte Patientenanwalt Gerald Bachinger am Mittwoch im Ö1-Morgenjournal.
Die Träger öffentlicher und privater Spitäler sind verpflichtet, zu führen, also für Augenoperationen, orthopädische Eingriffe wie Knieoperationen oder neurochirurgische OPs. Die Liste sollte im Internet anonymisiert veröffentlicht werden, als Orientierungshilfe bei der Wahl eines Spitals und damit Patienten mit Zusatzversicherung nicht vorgereiht werden.
Nur in zwei Bundesländern korrekt
Bisher könne nur in zwei Bundesländern von Transparenz gesprochen werden: In Niederösterreich verwaltet die Landesholding als Spitalsträger zentral auf ihrer Website die Wartelisten mit direkter Vergleichbarkeit zwischen den Spitälern. In Oberösterreich bekommen die Patienten auf der Internetseite des jeweiligen Krankenhauses Auskunft. Am unteren Ende liegen laut Bachinger Vorarlberg, Salzburg, Burgenland und Wien.
Der Bund müsse durch eine Novelle den Ländern strengere Vorgaben machen, wie die Wartelisten zu führen und zu veröffentlichen sind, forderte der Patientenanwalt im Radiointerview. Auch die Qualität der Spitäler solle veröffentlicht werden müssen, also wie zufrieden die Patienten sind, wie oft Operationen durchgeführt werden, wie oft es zu Komplikationen oder Infektionen kommt und Ähnliches. Diese Daten gebe es, sie würden aber nicht veröffentlicht.