Österreich

Operationsopfer Nadina: Tilak übernimmt Haftung

Heute Redaktion
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Vor über sechs Jahren wurde die damals sechs Wochen alte Nadina in der Innsbrucker Klinik an der Leiste operiert. Die Folge des Eingriffs war ein massiver Gehirnschaden. Seitdem muss das Mädchen rund um die Uhr betreut werden. Nach einer Teilzahlung von 70.000 Euro kamen die Vertreter von Tilag und Eltern nun überein, dass der Krankenhausträger die volle Haftung übernimmt.

Der Zivilprozess im Fall der nach einer misslungenen Leistenbruchoperation im Jänner 2008 an der Innsbrucker Klinik bis an sein Lebensende schwerstbehinderten Mädchens ist am Dienstag vorerst zu Ende gegangen. Die Eltern des Kindes und die Vertreterin des landeseigenen Krankenhauserhalters Tilak einigten sich am Landesgericht, dass auf Basis der bisher eingeholten Beweise das Urteil gefällt werden kann.

Massive gesundheitliche Folgen

Das Mädchen leide laut dem Anwalt unter anderem an tief greifenden Entwicklungs- und komplexen Wahrnehmungsstörungen, einer zerebralen Sehstörung und einer schweren Epilepsie mit therapieresistenten Krampfanfällen.

Die Eltern des Mädchens hatten die Tilak auf rund 393.000 Euro Schadenersatz geklagt. Diese hatte im September 2011 eine "erste Soforthilfe" von 70.000 Euro an das schwerstbehinderte Mädchen bezahlt. Richterin Barbara Linder wird nun ein erstes Zwischenurteil fällen, das im Zivilverfahren schriftlich an die Parteien ergeht. Im Falle des Zuspruchs des Schadenersatzes soll laut Linder schließlich ein weiteres Gutachten eingeholt werden, um die Höhe der zu zahlenden Summe zu bestimmen.

Die Verhandlung war im Februar 2012 für die Einholung eines neurologischen und eines anästhesiologischen Gutachtens auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Das von Thomas Juen, dem Anwalt der Familie, beantragte neurologische Gutachten sollte den Schadensumfang bestimmen. Die Tilak-Anwältin wollte durch das Gutachten feststellen lassen, ob nicht doch ein Vorschaden bei der zum Zeitpunkt des Eingriffes erst sechs Wochen alten Nadina vorgelegen sein könnte.

Gutachten deuten auf Schädigung durch OP hin

Sowohl seitens der behandelnden Ärzte als auch der ärztlichen Direktion sei den Eltern gegenüber stets damit argumentiert worden, dass kein Behandlungsfehler vorliege, hatte Juen gesagt. Es handle sich um eine angeborene Stoffwechselerkrankung, die vor der Operation zu keinen Auffälligkeiten geführt habe und deshalb sei ein scheinbar gesundes Kind einer Routineoperation unterzogen worden, hätten die Mediziner argumentiert. Alle bisher eingeholten Gutachten würden laut der Richterin jedoch bestätigen, dass das Mädchen als gesundes Kind in die Klinik kam.