Österreich

Opernball-Debütantin: Mord-Prozess startet

Heute Redaktion
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Heute muss sich ein Wiener Schwurgericht (Vorsitz: Bettina Körber) mit dem gewaltsamen Ende der erst 18-jährigen Claudia L. auseinandersetzen. Die gebürtige Steirerin war Anfang 2011 zu ihrem Freund, einem 21 Jahre alten Jus-Studenten, nach Wien gezogen.


Alles schien zunächst eitel Wonne: Das Mädchen eröffnete als Debütantin den Opernball, fand eine Anstellung in einem Haubenlokal und hatte Aussichten auf einen Model-Vertrag. Nur ihre Beziehung verlief schlecht. Als sie diese beenden wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung, die Tobias W. mit einem Küchenmesser beendete.
24 Messerstiche am ganzen Körper

24 Messerstiche versetzte der 21-Jährige der um drei Jahre jüngeren Steirerin in der kleinen Wohnung, die das Paar in Wien-Margareten bezogen hatte. Bei der Obduktion der Leiche stellte der Gerichtsmediziner darüber hinaus noch 14 Schnittwunden am ganzen Körper fest.
Claudia L., die im Alter von 16 eine Beziehung mit dem Studenten eingegangen war, soll mehrere Monate lang versucht haben, sich von diesem zu lösen. Am 31. August 2011 eskalierte eine Aussprache. Gegen Mitternacht dürfte Tobias W. zum Messer gegriffen haben.
W. versuchte, Freundin wiederzubeleben

Laut Anklage versuchte der 21-Jährige die leblos vor ihm Liegende noch zu reanimieren, als er sah, was er angerichtet hatte. Doch jede Hilfe kam zu spät. Dies erkennend, lief der junge Mann ins Freie, verschickte mit seinem Mobiltelefon eine SMS, in dem er die Tat beichtete, und kontaktierte schließlich selbst die Polizei. Er ließ sich beim Eintreffen der Sicherheitskräfte unweit vom Tatort auf der Reinprechtsdorfer Straße widerstandslos festnehmen.
Angeklagter zurechnungsfähig

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Demzufolge handelt es sich bei Tobias W. um eine schizoide Persönlichkeit, doch sind die Krankheitszüge noch nicht derart deutlich ausgeprägt, dass bei ihm zum Tatzeitpunkt eine strafrechtlich relevante geistig-seelische Beeinträchtigung gegeben gewesen wäre. Laut Gutachten liegt beim Angeklagten Zurechnungsfähig-und damit auch Schuldfähigkeit vor.
APA/red.