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Opernstar Anna Netrebko: Klage an Met, Distanz zu Putin

Dass die Metropolitan-Opera ihren Auftritt absagte, nimmt Anna Netrebko nicht einfach so hin. Der Opernstar geht nun rechtlich dagegen vor.

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Anna Netrebko setzt sich zur Wehr.
Anna Netrebko setzt sich zur Wehr.
imago images/CTK Photo

Anna Netrebko (51) möchte für ihre Rechte eintreten und zieht gegen die New Yorker Metropolitan Opera vor Gericht. Der Grund für die zivilrechtliche Klage der Opernsängerin ist die Absage mehrere Auftritte im Jahr 2022. Wie aus der vom US-Gerichtsregister am Donnerstag veröffentlichten Klageschrift hervorgeht, wirft Netrebko der Met Diskriminierung wegen Herkunft und Geschlecht vor.

"Netrebko war nicht auf einer Linie mit Putin, sie hat Putin nicht unterstützt, sie wurde von Putin nicht unterstützt, stand in keiner engen Verbindung mit Putin, war keine Verbündete Putins und auch keine politische und ideologische Unterstützerin von Putin", betont die russisch-österreichische Doppelstaatsbürgerin und stellt sich damit gegen die Behauptungen des Opera-Direktor Peter Gelb.

Wenngleich sie Präsident Wladimir Putin (70) bei diversen nicht politischen Veranstaltungen, wie der Überreichung eines Staatspreises oder während der Eröffnungszeremonie der Winterolympiade in Russland, begegnete, sei es zu keinen Vieraugengesprächen gekommen. Auch seinen Wahlkampf hätte die 51-Jährige nicht unterstützt.

Außerdem habe Netrebko die russische Invasion der Ukraine von Beginn an als "sinnlosen Aggressionskrieg" bezeichnet, den es augenblicklich zu beenden gilt. Lediglich dem Wunsch von Direktor Gelb, Putin namentlich abzulehnen, konnte sie nicht nachkommen. "Die Verurteilung von Putin kann für eine russische Person, ihre Familienmitglieder und enge Freunde, die in Russland leben, riskant sein", begründet die Künstlerin diese Entscheidung.

332.000 Euro Schadensersatz

Insgesamt werden acht Verletzungen der Anti-Diskriminierungsbestimmungen des Menschenrechtsgesetzes der Stadt New York, Verleumdung und Vertragsbruch in Bezug auf Auftritte in den Opern "Tosca" und "Pique Dame" in der Saison 2024/25 sowie "Manon Lescaut" und "Macbeth" in der Saison 2025/2026 in der Klage gelistet. Als Entschädigung fordert die Musikerin umgerechnet 332.000 Euro. 

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    In Bezug auf die restlichen Vorwürfe soll das Gericht selbst eine passende Summe definieren. Unter anderem wirft der Opernstar der Met seelische Belastung, körperliches Leid, Schädigung ihres Rufes sowie ihrer Karriere, da andere Häuser dazu ermutigt worden sein sollen, die Sängerin nicht zu verpflichten.

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